Lebensversicherung: Bei Nachbelehrung rechtzeitig widerrufen

17.02.2017, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (165 mal gelesen)
Ebenso wie Banken und Sparkassen bei Darlehensverträgen haben auch Versicherungsunternehmen bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. In beiden Fällen können Verbraucher davon profitieren und den Widerruf erklären.

Gravierender Unterschied: Bei Lebens- und Rentenversicherungen sticht der Widerrufsjoker nach wie vor, während bei Verbraucherdarlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind, das sog „ewige Widerrufsrecht“ am 21. Juni 2016 abgelaufen ist.

„Offenbar haben einige Versicherer aber aus den Fehlern der Banken gelernt und verschicken Nachbelehrungen. Dann ist für Verbraucher, die ihre Lebensversicherungen widerrufen möchten, Eile geboten. Denn mit dem Erhalt der Nachbelehrung läuft die in der Regel 14-tägige Widerrufsfrist“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der Widerspruch der Lebensversicherung oder Rentenversicherung kann sich aus verschiedenen Gründen für den Verbraucher lohnen. Denn in der Regel erhält er dabei deutlich mehr Geld zurück als bei einer vorzeitigen Kündigung der Police, da der Versicherer dann nur den Rückkaufswert auszahlt. Mehr noch: „Selbst wenn die Lebens- oder Rentenversicherung schon gekündigt und der Rückkaufswert bereits ausgezahlt wurde, kann der Widerspruch noch möglich sein“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Nach einem erfolgreichen Widerspruch erhält der Verbraucher seine geleisteten Prämien fast vollständig zurück. Nur für den gewährten Versicherungsschutz kann der Versicherer einen gewissen Betrag einbehalten. Abschluss- oder Verwaltungskosten sind aber ausschließlich vom Versicherungsunternehmen zu tragen. Rechtsanwalt Kanz: „Der Unterschied zwischen Rückkaufswert und der Rückabwicklung der Police kann sich schnell in vierstelligen Geldbeträgen ausdrücken.“

Der Widerspruch einer Lebens- oder Rentenversicherung ist dann möglich, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde oder nicht alle notwendigen Informationen erhalten hat. Besonders häufig ist dies bei Versicherungen der Fall, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden. Aber auch bei anderen Policen wurde der Verbraucher nicht immer ordnungsgemäß belehrt, sodass der Widerspruch möglich sein kann.

Für die Verbraucher ist es zumeist nicht ersichtlich, ob der Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung möglich ist und ob er Sinn macht. Deshalb bietet die Kanzlei Cäsar-Preller eine kostenlose Erstprüfung an.
 

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