Lebensversicherung bringt weniger als erwartet – Widerspruch prüfen

13.10.2017, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (71 mal gelesen)
Mit Zinsversprechen, Überschussbeteiligung und Steuervorteilen wurde vielen Verbrauchern der Abschluss einer Lebensversicherung als Altersvorsorge schmackhaft gemacht. Viel ist davon nicht geblieben.

In vielen Fällen wird sich die Lebensversicherung als weniger lukrativ erweisen, als es die Versicherungsnehmer angenommen haben.

Das liegt einerseits natürlich an dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld, dass die Lebensversicherer belastet. „Aber nicht nur“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn ein gehöriger Teil der Prämien, die die Versicherungsnehmer einzahlen, geht ohnehin für Provisionen für die Berater und für Abschluss- und Verwaltungskosten drauf, wobei diese Kosten von Versicherungskonzern zu Versicherungskonzern stark variieren können.

Nun kommt als erheblicher Faktor dazu, dass die Überschussbeteiligungen, die den Verbrauchern beim Abschluss der Police vor Jahren in Aussicht gestellt wurden, heute kaum noch zu erreichen sind. Wenn es für den Versicherungsnehmer richtig dumm läuft, können diese Überschussbeteiligungen gegen null gehen. 

„Unterm Strich bedeutet das, dass für die Verbraucher am Ende viel weniger herauskommt als sie beim Abschluss ihrer Lebensversicherung gedacht haben. Daher ist die Frage berechtigt, ob das Geld nicht besser investiert werden kann als in eine Lebensversicherung“, so Rechtsanwalt Kanz. Allerdings ist die vorzeitige Kündigung der Police in der Regel auch keine Alternative. Denn dann erhält der Versicherungsnehmer nur den zumeist enttäuschenden Rückkaufswert. Finanziell attraktiver ist in den meisten Fällen der Widerspruch der Lebensversicherung.

Der Widerspruch ist selbst Jahre nach Abschluss der Police noch möglich. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde oder die Vertragsunterlagen bzw. Verbraucherinformationen nicht vollständig erhalten hat. Dann wurde die Widerspruchsfrist nie in Lauf gesetzt, sodass der Verbraucher ein „ewiges Widerspruchsrecht“ hat. Der Widerspruch ist in der Regel lukrativer als die Kündigung, weil der Versicherer die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht auf den Versicherungsnehmer abwälzen darf. 

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit Verbraucher beim Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung und prüft, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.                

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