Lebensversicherungen: Zu viel gezahlte Abschlusskosten zurückholen

13.10.2016, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (270 mal gelesen)
Versicherer können ihren Kunden nicht zweierlei Abschlusskosten in Rechnung stellen. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 2. September 2016 bekräftigt (Az. 20 U 201/15).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gemeinsam mit dem Bund der Versicherten gegen die HDI Lebensversicherung AG, da diese bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen zweierlei Abschlusskosten in Rechnung gestellt hat. Neben der rechtmäßigen Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre, die sog. Zillmerung, hatte das Versicherungsunternehmen noch Abschlusskosten über die gesamte Laufzeit verteilt. Diese Vorgehensweise hat das OLG Köln untersagt. Denn laut Gesetz müssen die Abschlusskosten für eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung auf fünf Jahre verteilt werden und sind zudem gedeckelt. Aktuell dürfen es nicht mehr als 2,5 Prozent der gezahlten Prämien sein, bis 2015 lag die Grenze bei vier Prozent. Da die HDI Lebensversicherung AG auf eine Revision vor dem BGH verzichtet, ist das Urteil rechtskräftig.

Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden: „Das Urteil ist wegweisend und dürfte etliche Versicherungsnehmer in die Lage versetzen, zu viel gezahlte Abschlusskosten von den Versicherungen zurückzuverlangen. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur die HDI Lebensversicherung auf diese Weise Abschlusskosten berechnet hat.“

Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag noch läuft, gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurde. In den Tarifbestimmungen der HDI Lebensversicherung hieß es zu den Abschlusskosten: „Einen Teil verteilen wir in gleich hohe Beträge entsprechend der vereinbarten Prämienzahlungsweise über einen Zeitraum von fünf Jahren, aber nicht länger als bis zum bei Vertragsabschluss vereinbarten Rentenbeginn. (…) Den verbleibenden Teil verteilen wir in gleich hohe Beträge entsprechend der vereinbarten Prämienzahlungsweise über die Prämienzahlungsdauer, mindestens jedoch über einen Zeitraum von fünf Jahren, aber nicht länger als bis zum bei Vertragsabschluss vereinbarten Rentenbeginn.“

„Bei dieser und ähnlichen Formulierungen zu den Abschlusskosten stehen für die Versicherungsnehmer die Chancen gut, zu viel gezahlte Abschlusskosten zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

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