LG Kiel: Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen beim Porsche Macan Diesel

15.03.2019, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (65 mal gelesen)
Der Abgasskandal beschäftigt nicht nur VW, sondern auch die Konzerntochter Porsche. So stellte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen bei Dieselmodellen des Porsche Macan und Porsche Cayenne fest und ordnete den verpflichtenden Rückruf an.

„Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen Porsche durchsetzen zu können“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Diese Sichtweise wird durch verschiedene Gerichtsurteile untermauert. So stellte beispielsweise das Landgericht Kiel mit Urteil vom 30. Oktober 2018 fest, dass sich Porsche aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht habe (Az.: 12 O 406/17).

In dem Verfahren hatte der Kläger im Jahr 2013 einen Porsche Macan S Diesel bestellt, der 2014 geliefert wurde. Schon 2016 wurde eine Abschalteinrichtung bei diesem Modell mit der Abgasnorm Euro 6 festgestellt, so dass Porsche zur Beseitigung ein Software-Update zur Verfügung stellte. 2018 stellte das KBA abermals eine unzulässige Abschalteinrichtung fest und ordnete den verpflichtenden Rückruf an. Der Kläger machte Schadensersatzansprüche geltend.

Das LG Kiel bejahte den Schadensersatzanspruch. Bei dem Porsche Macan S Diesel sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet worden. Ohne diese Abschalteinrichtung hätten die zulässigen Grenzwerte für die Abgasnorm Euro 6 nicht eingehalten werden können, so das LG Kiel. Durch das Inverkehrbringen eines mangelhaften Fahrzeugs unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Abschalteinrichtung sei der Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Dass das Fahrzeug mangelhaft sei, ergebe sich schon daraus, dass die EG-Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse EU6 nur durch Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen erschlichen wurde und die Grenzwerte ohne diese Einrichtungen nicht erreicht worden wären, so das LG Kiel weiter.

Der Motor mit den manipulierten Abgaswerten sei zwar nicht von Porsche, sondern von Audi gebaut worden. Allerdings müsse sich Porsche das Verhalten der Konzernschwester zurechnen lassen und sei aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet, urteilte das LG Kiel. Ähnlich haben auch die Landgerichte Dortmund und Bochum entschieden und sehen Porsche aufgrund der Abgasmanipulationen beim Macan Diesel in der Schadensersatzpflicht.

„Der 3-Liter-Dieselmotor wurde nicht nur beim Porsche Macan, sondern auch bei verschiedenen Modellen von VW bzw. Audi verwendet. Insofern sind die Urteile nicht nur für Porsche-Kunden, sondern auch für Verbraucher, die einen Audi oder VW mit diesem Motor gekauft haben, interessant“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

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