LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln insolvent

18.05.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (508 mal gelesen)
Der LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln ist insolvent. Grund dafür seien in erster Linie Probleme mit einem Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken und die fehlende Zustimmung des SHB Altersvorsorgefonds als Mehrheitsgesellschafter zu einem Sanierungskonzept, berichtet das „fondstelegramm“.

„Eine Insolvenz bringt gleich die Anleger von zwei Fonds in Bedrängnis. Die des LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln sowieso aber auch für den ohnehin kriselnden SHB Altersvorsorgefonds sind das schlechte Nachrichten“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Für den LHI Immobilienfonds Technologiepark Köln wurde nicht nur Geld bei den Anlegern eingesammelt, sondern auch Darlehen aufgenommen. Ein Darlehen in Schweizer Franken sorgte jetzt für massive Probleme. Denn durch die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro zu Beginn dieses Jahres, setzte der Franken zum Höhenflug an. Für den Fonds bedeutete dies, dass die Schulden rasant gestiegen sind. Für ein weiteres Problem sorgte nach Angaben des „fondstelegramms“ der Mehrheitsgesellschafter SHB Altersvorsorgefonds. Dieser soll die Zustimmung für ein Sanierungskonzept verweigert haben. Konsequenz war nun offenbar der Insolvenzantrag.

Aber auch für die ohnehin Leid geprüften Anleger des SHB Altersvorsorgefonds ist diese Entwicklung ein schwerer Schlag. Denn die Insolvenz dürfte der Fondsgesellschaft zu schaffen machen. Den Anlegern beider Fonds drohen finanzielle Verluste. „Angesichts dieser Entwicklung kann ich den Anlegern nur empfehlen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen“, so Cäsar-Preller.

In beiden Fällen kann die Anspruchsgrundlage für Schadensersatz eine fehlerhafte Anlageberatung sein. „Auch wenn Immobilien immer wieder als Betongold bezeichnet werden, sind sie das nicht. Und Immobilienfonds sind auch keine sicheren, sondern spekulative Geldanlagen, die einigen Risiken ausgesetzt sind. Dazu zählen u.a. auch Fremdwährungsdarlehen. Insbesondere aber das Totalverlust-Risiko“, erklärt Cäsar-Preller. Über diese Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch aufgeklärt werden müssen. „Beim SHB Altersvorsorgefonds hätte auch deutlich herausgestellt werden müssen, dass der Fonds nicht direkt in Immobilien, sondern in andere Gesellschaften investiert“, fügt Cäsar-Preller hinzu.

Haben die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) verschwiegen, ist das ein weiterer Grund für Schadensersatzansprüche.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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