Life Performance GmbH: Anleger müssen Forderungen bis 26. Mai anmelde

28.04.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (501 mal gelesen)
Nachdem die Life Performance GmbH Anfang des Jahres Insolvenzantrag gestellt hatte, wurde nun das reguläre Insolvenzverfahren am Amtsgericht Lörrach eröffnet (Az.: 8 IN 2/15). Die Anleger und alle anderen Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 26. Mai anmelden.

Schon vor einem guten Jahr hatte die Finanzaufsicht BaFin angeordnet, dass die Life Performance GmbH ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln und die Gelder an die Anleger zurückzahlen müsse. Nachdem das Unternehmen mit Widersprüchen gegen diese Anordnung sowohl beim Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. als auch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert war, wurde der BaFin-Bescheid rechtskräftig. „Das Problem ist allerdings, dass die liquiden Mittel der Life Performance GmbH offenbar nicht ausreichen, um die Anlegergelder zurückzuzahlen und das Unternehmen Insolvenz anmeldete. Jetzt müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 26. Mai anmelden“, sagt Rechtanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der erfahrene Rechtsanwalt empfiehlt den Anlegern, es nicht bei der Anmeldung der Forderungen zu belassen. „Es ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um alle Forderungen zu bedienen. Die Gläubigerversammlung soll dann am 26. Juni stattfinden. Bis dahin gibt es schon konkretere Erkenntnisse. Ratsam ist es aber in jedem Fall auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, so Cäsar-Preller.

Diese könnten durch eine fehlerhafte Anlageberatung zu Stande gekommen sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über alle Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus gilt es festzustellen, ob die Vermittler hätten wissen müssen, dass es sich bei den Produkten der Life Performance GmbH um ein erlaubnispflichtiges Einlagegengeschäft gehandelt hat. „Schadensersatzansprüche kommen deshalb aber nicht nur gegen die Vermittler, sondern auch gegen Unternehmensverantwortliche in Betracht“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Life Performance GmbH mit Sitz in Rheinfelden ist eine Tochter der Life Performance AG Holding mit Sitz in Liechtenstein. Sie kaufte Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen auf. Dafür versprach sie im Gegenzug Geldzahlungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Außerdem bot sie nachrangige partiarische Darlehen an, die eine wirksame Bedingung zur Rückzahlung nicht vorsahen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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