Life Performance GmbH: Partiarische Darlehen bergen hohes Risiko
20.01.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 3 Min. (275 mal gelesen)
Vor einem guten Jahr stellte die Life Performance GmbH Insolvenzantrag. Im April 2015 wurde das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Lörrach eröffnet. Spätestens seitdem ist klar, dass die Anleger mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen müssen.
„Allerdings bestehen auch durchaus Chancen, Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Die insolvente Life Performance GmbH mit Sitz in Rheinfelden ist eine Tochter der Life Performance AG Holding in Liechtenstein. Das Unternehmen kaufte Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen auf und bot im Gegenzug Geldzahlungen über mehrere Jahre an. Darüber hinaus bot sie den Anlegern Beteiligungen über nachrangige partiarische Darlehen an. Dabei gewährten die Anleger die partiarischen Darlehen der Muttergesellschaft, der Life Performance AG Holding in Liechtenstein. Die Zahlungen erfolgten über die deutsche Tochter. Eine wirksame Bedingung zur Rückzahlung dieses Darlehen war nicht vorgesehen. Schon im Jahr 2014 deutete sich an, dass die Anleger sich auf ein riskantes Geschäft eingelassen hatten und Verluste drohen. Denn die Finanzaufsicht BaFin ordnete im April 2014 die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an, da die Life Performance GmbH nicht über die notwendige Erlaubnis für diese Geschäfte verfügte. Verbunden mit der Abwicklung wäre die Rückzahlung der Gelder an die Anleger gewesen.
Es kam allerdings wie es kommen musste. Kaum wurde der BaFin-Bescheid rechtskräftig, meldete die Life Performance GmbH Insolvenz an. Für die Anleger hieß das nichts anderes als das der Totalverlust droht. Denn auch wenn sie Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden konnten, ist für sie im Insolvenzverfahren kaum etwas zu holen. Zwar ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Die Schadenssumme soll bei rund 11,4 Millionen Euro liegen. Doch kurzfristig ist den Anlegern damit auch nicht geholfen.
„Für die Anleger geht es jetzt in erster Linie darum, ihre Ansprüche auf Schadensersatz im Zivilverfahren geltend zu machen. Die Forderungen können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Anlagevermittler richten“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. In den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Wurden diese Risiken verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Da die Life Performance GmbH nicht über die nötige Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft verfügte, kommt auch ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz in Betracht, so dass die Unternehmensverantwortlichen auch persönlich in der Haftung stehen könnten.
„Partiarische Darlehen bergen für Anleger immer ein gewisses Risiko. Das liegt an den speziellen Konditionen dieses Darlehensform“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Denn partiarische Darlehen sind Beteiligungsdarlehen. Dabei werden in der Regel eine gewinnabhängige Beteiligung der Darlehensgeber und häufig auch eine Verzinsung vereinbart. Werden die Gewinne nicht erzielt, kann das Geld verloren sein. Ein Mitspracherecht hat der Anleger nicht und kann auch keinen ausreichenden Einblick in die Geschäftsentwicklung nehmen. „Diese Intransparenz und die Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung machen partiarische Darlehen sehr risikoreich. Daher müssen die Anleger über diese Besonderheiten eines partiarischen Darlehens und über das damit verbundene Risiko auch entsprechend aufgeklärt werden“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Zumal in den Verträgen oft auch die Nachrangigkeit der Forderungen vereinbart ist. Daher kann das Unternehmen andere Gläubiger vorrangig bedienen, was auch für die Forderungen im Insolvenzverfahren gilt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de
Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
Kanzlei Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de
„Allerdings bestehen auch durchaus Chancen, Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Die insolvente Life Performance GmbH mit Sitz in Rheinfelden ist eine Tochter der Life Performance AG Holding in Liechtenstein. Das Unternehmen kaufte Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen auf und bot im Gegenzug Geldzahlungen über mehrere Jahre an. Darüber hinaus bot sie den Anlegern Beteiligungen über nachrangige partiarische Darlehen an. Dabei gewährten die Anleger die partiarischen Darlehen der Muttergesellschaft, der Life Performance AG Holding in Liechtenstein. Die Zahlungen erfolgten über die deutsche Tochter. Eine wirksame Bedingung zur Rückzahlung dieses Darlehen war nicht vorgesehen. Schon im Jahr 2014 deutete sich an, dass die Anleger sich auf ein riskantes Geschäft eingelassen hatten und Verluste drohen. Denn die Finanzaufsicht BaFin ordnete im April 2014 die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an, da die Life Performance GmbH nicht über die notwendige Erlaubnis für diese Geschäfte verfügte. Verbunden mit der Abwicklung wäre die Rückzahlung der Gelder an die Anleger gewesen.
Es kam allerdings wie es kommen musste. Kaum wurde der BaFin-Bescheid rechtskräftig, meldete die Life Performance GmbH Insolvenz an. Für die Anleger hieß das nichts anderes als das der Totalverlust droht. Denn auch wenn sie Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden konnten, ist für sie im Insolvenzverfahren kaum etwas zu holen. Zwar ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Die Schadenssumme soll bei rund 11,4 Millionen Euro liegen. Doch kurzfristig ist den Anlegern damit auch nicht geholfen.
„Für die Anleger geht es jetzt in erster Linie darum, ihre Ansprüche auf Schadensersatz im Zivilverfahren geltend zu machen. Die Forderungen können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Anlagevermittler richten“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. In den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Wurden diese Risiken verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Da die Life Performance GmbH nicht über die nötige Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft verfügte, kommt auch ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz in Betracht, so dass die Unternehmensverantwortlichen auch persönlich in der Haftung stehen könnten.
„Partiarische Darlehen bergen für Anleger immer ein gewisses Risiko. Das liegt an den speziellen Konditionen dieses Darlehensform“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Denn partiarische Darlehen sind Beteiligungsdarlehen. Dabei werden in der Regel eine gewinnabhängige Beteiligung der Darlehensgeber und häufig auch eine Verzinsung vereinbart. Werden die Gewinne nicht erzielt, kann das Geld verloren sein. Ein Mitspracherecht hat der Anleger nicht und kann auch keinen ausreichenden Einblick in die Geschäftsentwicklung nehmen. „Diese Intransparenz und die Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung machen partiarische Darlehen sehr risikoreich. Daher müssen die Anleger über diese Besonderheiten eines partiarischen Darlehens und über das damit verbundene Risiko auch entsprechend aufgeklärt werden“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Zumal in den Verträgen oft auch die Nachrangigkeit der Forderungen vereinbart ist. Daher kann das Unternehmen andere Gläubiger vorrangig bedienen, was auch für die Forderungen im Insolvenzverfahren gilt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
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Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
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Sebastian Rosenbusch-Bansi
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