Liquid First: Vorsicht bei Angeboten wie „Geld ohne Prüfung“

03.02.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (808 mal gelesen)
Wer dringend Geld braucht, der sollte sich z.B. im Internet schlau machen, ob der gewählte Finanzdienstleister das Vertrauen auch rechtfertigt, denn oft verbirgt sich hinter Angeboten wie „Geld ohne Prüfung“ oder „Kredit ohne Schufa“ eine ganz billige Abzocker-Masche.

Vermeintlich seriöse Finanzunternehmen nutzen die Notlage vieler Menschen aus und verlangen für die Vergabe des Kredits erst einmal eine Bearbeitungsgebühr. Diese ist recht happig – bis zu 1000 Euro - und die Unternehmen sind nicht zimperlich, was das Eintreiben dieser Gebühren angeht. Oft werden gleich Anwälte eingespannt, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat aktuell im Auftrag von Mandanten mit solchen Forderungen zu tun, denn das Schweizer Unternehmen „Liquid First“ fordert vor der angeblichen Vergabe eines Darlehens die Bearbeitungsgebühr. Im Internet wirbt man ja auch mit folgender Dienstleistung: „Verbessern Sie Ihre finanzielle Situation, ohne Geld zu leihen! Wir sind Experte für Finanzsanierung und haben attraktive Angebote für Sie. Jetzt klicken!“ Dass es für Opfer gar nicht um einen Kredit geht erfahren diese viel zu spät.

Wer sich weigert, bekommt Post von der "Forunda Factoring GmbH & Co.KG“, einem Inkasso-Unternehmen aus Hannover.

Laut dem Wiesbadener Finanzexperten ist diese Vorgehensweise nicht in Ordnung, aber für mehrere dubiose Anbieter aus der Schweiz nicht unüblich. Kreditunternehmen finanzieren ihre Dienstleistung normalerweise über Zinsen, nicht über sonstige Gebühren: „Hier werden schlichtweg Notlagen ausgenutzt, um schnell an Geld zu kommen. Es steht von Anfang an fest, dass es keinen Kredit geben wird!“

Cäsar-Preller rät Betroffenen, die zur Zahlung von Beträgen in der Regel von knapp 500 Euro aufgefordert werden, sich in einer Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt beraten zu lassen. Keinesfalls sollte das geforderte Geld bezahlt werden, allenfalls sollte ein passendes Schreiben mit einem Widerspruch aufgesetzt werden.

Im Internet finden sich viele Erfahrungsberichte, nach denen kein Kredit gewährt wurde, obwohl die verlangten 480 Euro gezahlt wurden. Trotzdem weigerte sich Liquid First, die Gebühr zu erstatten. Heißt: Das Bezahlen der Rechnung ist noch lange keine Garantie, auch einen Kredit zu bekommen. Oft wird die Rechnung mit Dienstleistungen begründet, die man gar nicht bestellt hat, z.B. eine Anleitung um eine Insolvenz zu verhindern. Cäsar-Preller: „Geschäftsidee ist das freche Abkassieren der Gebühren, nicht das Gewähren eines Kredites!“ Betroffene sollten also keinesfalls zahlen: „Das kostet dann nochmals Geld, was man eigentlich gar nicht hat!“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Mandanten.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de