LKW-Kartell - Hoher Schaden durch Preisabsprachen

21.07.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (338 mal gelesen)
2,93 Milliarden Euro müssen die LKW-Produzenten Volvo/Renault, Daimler, Iveco, MAN und DAF nach kartellrechtlichen Ermittlungen der EU-Kommission auf den Tisch legen.

Damit ist das Verfahren abgeschlossen und klar belegt, dass die Hersteller seit 1997 verbotene Absprachen tätigten und auf Managerebene zusammensaßen, um möglichst hohe Preise zu realisieren. Der Hersteller MAN kann die Kronzeugenregelung für sich an Anspruch nehmen und geht als Zeuge straffrei aus.

Das Bußgeld ist zwar das höchste in der Geschichte der EU, bleibt aber um rund 40 % unterhalb der ursprünglichen Ansage, da sich alle Beteiligten kooperationsbereit verhielten, nachdem die Ermittlungen in 2011 aufgenommen wurden.

"Verbraucherrechtlich ist die Schadensersatzfrage allerdings noch völlig offen!", sagt der im Kartellrecht bewanderte Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Er empfiehlt betroffenen LKW-Käufern auf Basis der nachgewiesenen Vorwürfe die Ansprüche gegenüber Herstellern und Händlern zu prüfen und gegebenenfalls vom Vertrag zurück zu treten. "Das Verhalten der beschuldigten Produzenten war ganz klar auf Verbraucherschädigung ausgelegt, es ging um die Zeiträume für die Umsetzung von Abgasvorschriften und um konkrete Absprachen, wie man Kosten dafür im Interesse aller Unternehmen auf die LKW-Käufer umlegen könne!"

Laut Cäsar-Preller wurden immerhin 14 Jahre lang zu hohe Einkaufspreise gezahlt, da das Kartell den Markt und die natürliche Konkurrenzsituation der unterschiedlichen Hersteller aushebelte: "Ein LKW kostet bis zu 100.000 Euro, insbesondere große Speditionen können hohe Summen zurückfordern", so der auf das Kaufrecht spezialisierte Rechtsanwalt, der auch bereits zahlreiche geschädigte VW-Besitzer im Abgasskandal vertritt.

Das beschuldige Kartell produziert in Europa 10 von 11 Lastwagen. Ihr gemeinsam im Preis abgesprochenes Produkt ist von erheblicher Wichtigkeit für den Transportsektor und damit auch für die Entwicklung Europas. Laut Cäsar-Preller stehen Schadensersatzforderungen gegen verantwortliche Manager, aber auch gegen die Unternehmen im Raum. Betroffenen LKW-Besitzern wird empfohlen, zeitnah geeignete Rechtsmittel einzulegen, damit Ansprüche nicht verfristen.

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de