LKW-Kartell – Begründungen der EU-Kommission stehen noch aus

29.08.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (318 mal gelesen)
„Für die konkrete Bemessung des Schadens fehlen noch ausführliche Aussagen der EU-Kommission!“ Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden geht davon aus, dass es zum LKW-Kartellschaden aktuell noch ein erhebliches Informationsdefizit gibt.

Zum Zusammenhang zwischen der Höhe des Bußgeldes und dem angerichteten Schaden gibt es nur allgemeine Angaben.

„LKW-Besitzer können zwar den Zeitpunkt der relevanten Käufe abschätzen, zum Aufbau einer konkreten juristischen Strategie zum Schadensersatz ist es aber noch etwas früh!“ Allerdings empfiehlt der Rechtsanwalt, Ansprüche an Händler und Hersteller auf jeden Fall anzumelden und grob zu beziffern. „Wichtig ist nämlich - gerade für Fahrzeugkäufe aus den 90-ern - auf drohende Verjährung zu achten!“

Die Kanzlei-Cäsar Preller setzt auf die grundsätzliche Vergleichsbereitschaft der LKW-Hersteller, die sich im LKW-Kartell zu verbotenen Preisabsprachen zusammengetan haben. MAN, DAF, IVECO, DAIMLER und VOLVO/RENAULT hatten von 1997 bis zur Eigenanzeige von MAN in 2011 die Bruttolistenpreise von schweren und mittelschweren Lastwagen europaweit abgesprochen und damit einen Schaden von bis zu 120 Milliarden Euro angerichtet. Die betroffenen Hersteller haben entsprechende Rücklagen gebildet und sind auf Schadensersatzansprüche vorbereitet – niemand hat ein Interesse an hohen und vermeidbaren Verfahrenskosten. Kostenexplosionen stehen allerdings im Raum, wenn für jedes strittige Fahrzeug ein preisökonomisches Gutachten im 5-stelligen Euro-Bereich erstellt werden muss. Cäsar-Preller: „Die Hersteller haben ihre Schuld durch die Akzeptanz der Bußgeldbescheide ja anerkannt, es geht nur noch um die Höhe der Ansprüche!“

Im Kartellrecht bewanderte Rechtsanwälte raten aktuell, sich vorerst ohne Klageandrohung mit Händlern und Herstellern auseinanderzusetzen und bei einer Absage gemeinsam mit einem erfahrenen Rechtsanwalt in das außergerichtliche Verfahren einzusteigen. Die Kanzlei Cäsar-Preller bietet betroffenen LKW-Käufern Unterstützung bei Schadensmeldung, Gutachten und Verjährungsthemen an. Natürlich steht das Team auch für die Begleitung der weiteren Verfahrensschritte zur Verfügung.

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