Lkw-Kartell: Speditionen sollten jetzt handeln

22.07.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (386 mal gelesen)
Lkw-Kartell: "Jetzt Ansprüche zu stellen und Schadensersatz zu fordern, ist keinem Transportunternehmer zu verdenken!"

"Jetzt Ansprüche zu stellen und Schadensersatz zu fordern, ist keinem Transportunternehmer zu verdenken!" Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden vertritt erste Speditionen, die zwischen 1997 und 2011 einen Lkw der europaweit führenden Lkw-Hersteller gekauft haben und dabei bedingt durch Preisabsprachen einen deutlich höheren Preis bezahlt haben, als der reguläre Wettbewerb ergeben hätte. Die EU-Kommission hat diese verbotenen Preisabsprachen schon kartellrechtlich geahndet und die beteiligten Unternehmen - Volvo/Renault, Daimler, Iveco, MAN und DAF - zu einer Rekordstrafe von insgesamt 2,93 Milliarden Euro verurteilt. Die Unternehmen wissen seit 2011 um die konkret drohende Bestrafung und die damit verbundene Veröffentlichung des Straftatbestandes. Cäsar-Preller: "Da sind Rückstellungen gebildet worden, betroffene Käufer sollten sich jetzt um die Wahrung ihrer Interessen kümmern!"

Grundsätzlich kann man im vorliegenden Fall nicht wegen der Mängelhaftung vom Kaufvertrag zurücktreten. Cäsar-Preller: "Da ist die Sachlage gänzlich anders als im VW-Dieselskandal!" Bei überteuerten Lkw-Käufen kann die kartellrechtlich nachgewiesene und auch unstrittige Preisabsprache zu Schadensersatz- oder Erstattungsansprüchen führen, die gegenüber dem Händler durchgesetzt werden könnten."

Joachim Cäsar-Preller steht dazu deutschlandweit gern zur Verfügung. Der Jurist geht davon aus, dass allein in Deutschland insgesamt 10.000 Einkäufer - darunter natürlich auch die großen Speditionen - durch die Preisabsprachen teils erheblich benachteiligt wurden.

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