Lloyd Flottenfonds VII: MS Patricia Schulte insolvent

05.01.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (430 mal gelesen)
Die Beteiligung am Lloyd Flottenfonds VII stand für die Anleger bisher unter keinem guten Stern. Jetzt könnte es noch dicker kommen. Denn das Amtsgericht Niebüll hat am 28. Dezember 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs MS Patricia Schulte eröffnet (Az.: 5 IN 121/15).

Überraschend ist die Insolvenz der MS Patricia Schulte nicht gekommen. Die Beschäftigungssituation für das Containerschiff war schwierig und auch die finanzierende Bank war offenbar nicht zu Zugeständnissen bereit. Die Konsequenz dürfte der Insolvenzantrag sein. Die MS Patricia Schulte bildete gemeinsam mit dem Tanker MT Hamburg den Lloyd Flottenfonds VII. Die Beteiligung an diesem Schiffsfonds war für die Anleger alles andere als eine Erfolgsgeschichte. Ausschüttungen sind nur spärlich geflossen und wurden von der Fondsgesellschaft im Rahmen eines Sanierungskonzepts auch wieder zurückgefordert. „Durch die Insolvenz des MS Patricia Schulte dürfte die Situation sich nicht verbessert haben. Anleger müssen mit Verlusten rechnen. Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der Lloyd Flottenfonds VII ist einer von vielen Schiffsfonds, die in Folge der Finanzkrise 2008 in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Für etliche dieser Schiffsfonds endeten diese Probleme in der Insolvenz. Für die betroffenen Anleger steht dabei regelmäßig viel Geld auf dem Spiel. Ihnen droht der Totalverlust der Einlage.

„Schiffsfonds sind nicht die sicheren Kapitalanlagen als die sie in den Anlageberatungsgesprächen oft beworben wurden. Davon zeugen nicht nur die zahlreichen Schiffsfonds-Insolvenzen. Über die zahlreichen Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen aber auch ausführlich aufgeklärt werden müssen. Ist das nicht geschehen, können Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Neben den konjunkturellen Entwicklungen zählen für die Anleger u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und besonders der Totalverlust zu den Risiken.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen der Bank, sog. Kick-Backs, aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Da sich die Anleger seit 2005 am Lloyd Flottenfonds VII beteiligen konnten, droht allerdings die Verjährung der Ansprüche. Daher sollten betroffene Anleger umgehend handeln.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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