Lloyd Flottenfonds XI (LF 88) MS Barbados – Insolvenzverfahren eröffnet

11.10.2017, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (80 mal gelesen)
Anleger des Lloyd Flottenfonds XI (LF 88) müssen mit erheblichen Verlusten rechnen. Das Amtsgericht Bremen hat am 5. Oktober 2017 das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Fondsschiffes MS Barbados regulär eröffnet (Az.: 501 IN 2/17).

Wirtschaftliche Schwierigkeiten beim Lloyd Flottenfonds XI (LF 88) sind für die Anleger nicht neu. Nur zu Anfang flossen die Ausschüttungen des Anfang 2008 zur Beteiligung angebotenen Schiffsfonds planmäßig. Anschließend machten sich, wie bei so vielen anderen Schiffsfonds auch, die Auswirkungen der Finanzkrise bemerkbar. Sinkende Nachfrage bei gleichzeitigen Überkapazitäten sorgten für einen Einbruch bei den Charterraten und enorme wirtschaftliche Probleme bei vielen Schiffsfonds.

Schon zu Beginn des Jahres 2017 spitzte sich die Situation beim Lloyd Flottenfonds XI zu. Für die MS Barbados Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG musste Insolvenzantrag gestellt werden. Und auch beim zweiten Fondsschiff MS Bonaire sieht die wirtschaftliche Lage nicht gerade rosig aus. Durch die Insolvenz der MS Barbados müsste die MS Bonaire die Erträge alleine einfahren, die die Fondsgesellschaft benötigt, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Ob das angesichts der immer noch schwierigen Situation der Containerschifffahrt möglich ist, ist jedoch völlig ungewiss. Dadurch rücken nicht nur die Renditen für die Anleger in weite Ferne, vielmehr müssen sie mit finanziellen Verlusten rechnen.

Um den drohenden finanziellen Verlusten entgegenzutreten, können die Anleger aber prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. „Im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung dürfen risikoscheuen Anlegern keine spekulativen Geldanlagen angeboten werden. Doch genau das sind Schiffsfonds in aller Regel. Sie sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, über die die Anleger aufgeklärt werden müssen. Insbesondere zählen dazu das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die Möglichkeit des Totalverlusts des investierten Geldes“, erklärt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Allerdings wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen oft verschwiegen oder nur am Rande erwähnt. „Hat die vermittelnde Bank gegen ihre Informationspflicht verstoßen, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden“, so Rechtsanwältin Gaber.

Anleger, die Ansprüche geltend machen wollen, sollten nicht mehr lange damit warten. Denn mögliche Forderungen können schon im kommenden Jahr verjähren. Es gilt die zehnjährige Verjährungsfrist. Demnach verjähren mögliche Ansprüche taggenau zehn Jahre nach der Zeichnung der Anteile.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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