Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland: Nächster Schiffsfonds von Insolvenz bedroht

28.08.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (688 mal gelesen)
Anleger des Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland müssen schlechte Nachrichten verkraften. Nach Angaben des fondstelegramm wurde über die Schiffsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 526 IN 8/14).

Der Lloyd Fonds LF 57 MS Vega Gotland wurde im Jahr 2004 platziert und steht zehn Jahre später vor der Insolvenz. „Betroffene Anleger, die Schadensersatz geltend machen wollen, sollten umgehend handeln, da schon die Verjährung der Ansprüche drohen könnte“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Die Chancen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, stünden gerade bei Schiffsfonds gut, so der Fachanwalt.

Das liege daran, dass bei der Vermittlung von Schiffsfonds schon häufig bei der Anlageberatung klare Fehler passiert seien. „Selbst Anlegern, die klar zum Ausdruck gebracht haben, dass sie ihr Geld in eine sichere Altersvorsorge investieren möchten, wurden Beteiligungen an Schiffsfonds verkauft. Allerdings sind Schiffsfonds alles andere als eine sichere Kapitalanlage“, so Cäsar-Preller. Schwankungen im Welthandel können dazu führen, dass die Charterraten sinken und die Schiffe nicht mehr die prospektierten Erwartungen erfüllen können. Die Fonds geraten in eine wirtschaftliche Schieflage und am Ende kann die Insolvenz und für die Anleger der Totalverlust stehen. „Über diese und weitere Risiken müssen Anleger im Beratungsgespräch umfassend informiert werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Allerdings seien diese Risiken erfahrungsgemäß ebenso gerne verschwiegen worden wie die Vermittlungsprovisionen, die die Bank eingestrichen hat. „Über diese Rückvergütungen müssen die Banken ihre Kunden aber aufklären. Nur so haben sie die Möglichkeit, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen. Und das muss sich nicht zwangsläufig mit den Wünschen des Anlegers decken. Die Rechtsprechung des BGH zur Offenlegung dieser sogenannten Kick-Back-Zahlungen ist eindeutig und anlegerfreundlich“, so Cäsar-Preller.

Wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken und Provisionen aufgeklärt, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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