Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas: Schadensersatzansprüche der Anleger

27.01.2017, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (167 mal gelesen)
Die Krise der Containerschifffahrt hält nach wie vor an. Die Nachfrage-Flaute brachte und bringt etliche Schiffsfonds in Schwierigkeiten. Das bekamen auch schon die Anleger des Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas zu spüren.

Im März 2008 legte die Lloyd Fonds AG den Schiffsfonds LF 90 MS Bahamas auf. Die Fondsgesellschaft investierte in das Containerschiff MS Bahamas. Anlegern wurde eine Beteiligung mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro angeboten. Allerdings hat sich die Investition für die Anleger bislang nicht gerechnet. Die prognostizierten Ausschüttungen wurden bisher verfehlt.

Ein Grund dafür ist vermutlich auch, dass sich die Lage der Containerschifffahrt mit dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 erheblich verschlechtert hat. Boomte die Branche in den Jahren zuvor, brach nun die Nachfrage ein und als Folge davon konnten die erforderlichen Charterraten nicht mehr erreicht werden. An dieser Situation hat sich bis heute nicht viel geändert, ein Ende der Krise ist nicht in Sicht. Daher befinden sich viele Schiffsfonds nach wie vor in schwerem Fahrwasser und für die Anleger könnte ihre Beteiligung mit einem dicken Minus enden.

„Die Anleger können aber auch entgegensteuern. Denn vielfach besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung durchsetzen zu können“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. „Tatsächlich sind Schiffsfonds aber spekulative Geldanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Über diese Risiken müssen die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend aufgeklärt werden“, so Rechtsanwältin Gaber.

Zu den Risiken zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch das Totalverlust-Risiko. „Trotz der Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage wurden Schiffsfonds auch immer wieder als sichere Geldanlage, die auch zur Altersvorsorge geeignet ist, vermittelt. Aus so einer Falschberatung können sich Ansprüche auf Schadensersatz ergeben“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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