Lloyd Fonds MS Samaria im vorläufigen Insolvenzverfahren

10.12.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (633 mal gelesen)
Über den Lloyd Schiffsfonds MS Samaria wurde am Amtsgericht Hamburg nach Angaben des „fondstelegramm“ das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67c IN 528/14). Anleger müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten.

Über den Lloyd Schiffsfonds MS Samaria wurde am Amtsgericht Hamburg nach Angaben des „fondstelegramm“ das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 67c IN 528/14). Anleger müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten.

Die Containerschifffahrt befindet sich inzwischen seit einigen Jahren in einer immer noch anhaltenden Krise, die u.a. durch aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten ausgelöst wurde. Dadurch sind etliche Schiffsfonds in Schwierigkeiten geraten und mussten inzwischen zum Teil Insolvenz anmelden. Für die Anleger bedeutet das in der Regel hohe finanzielle Verluste. Nun hat es auch die Anleger des Lloyd Schiffsfonds MS Samaria getroffen.

„Allerdings sind die Anleger auch nicht schutzlos gestellt. Sie können ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn Schiffsfonds wurden in Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Die Realität sah dann allerdings aus. Bei vielen Schiffsfonds blieben nicht nur die erhofften Renditen aus, sondern die Anleger mussten finanzielle Verluste verkraften. Da sie mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erworben haben, sind sie auch den Risiken der Kapitalanlage ausgesetzt, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen können. „Genau über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass diese Aufklärung oft genug ausgeblieben ist. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch an sicherheitsorientierte Anleger, die eine Altersvorsorge aufbauen wollten, vermittelt. Bei so einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Darüber hinaus hätten die Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese verschwiegen, kann das ebenfalls ein Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein.

Da bei dem Schiffsfonds MS Samaria bereits die Verjährung der Ansprüche eingetreten sein könnte oder demnächst droht, sollten Anleger, die ihre Forderungen geltend machen wollen, umgehend handeln.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.


Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de


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