Lloyd Schiffsfonds LF 41 MS Frida Schulte in der Insolvenz – Verjährung droht

15.11.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1205 mal gelesen)
Anleger von Lloyd Schiffsfonds erreicht eine Hiobsbotschaft: Der Lloyd Fonds LF 41 MS Frida Schulte ist nach Angaben des fondstelegramms vom 14. November insolvent (Az.: 5 IN 117/13). Anlegern droht nun der Totalverlust ihres Geldes.

Der Lloyd Schiffsfonds LF 41 MS Frida Schulte geriet schon 2009 in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so dass es 2010 mit Hilfe der Anleger schon einen Sanierungsversuch gab. Unterm Strich scheint das aber nichts gebracht zu haben. Denn nun droht das endgültige Aus und die Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. Möglicherweise fordert der Insolvenzverwalter auch bereits geleistete Ausschüttungen wieder zurück.

Daher rät Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine mögliche Falschberatung sein. Denn an eine anleger- und objektgerechte Beratung werden hohe Anforderungen gestellt. So muss der Anleger beispielsweise über alle Risiken, die mit seiner Investition zusammenhängen, umfassend aufgeklärt werden. Da es sich bei den Fonds-Anteilen um unternehmerische Beteiligungen handelt, geht dieses Risiko bis zum Totalverlust des Geldes. Weitere Risiken sind u.a. die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile oder die langen Laufzeiten. „Unserer Erfahrung nach fand in vielen Beratungsgesprächen aber keine umfassende Risikoaufklärung statt. Vielmehr wurden gerade Schiffsfonds als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge beworben“, so Cäsar-Preller.

Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzforderungen kann das Verschweigen von Provisionen, die an die Bank für die Vermittlung fließen, sein. Diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen müssen nach Rechtsprechung des BGH offen gelegt werden, da sie einen Hinweis darauf geben können, ob die Bank möglicherweise in einem Konflikt zwischen ihren eigenen Interessen und denen des Käufers stand. Insofern können diese Kick-Backs maßgeblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben.

Anleger, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, sollten sich allerdings beeilen. Denn das Containerschiff MS Frida Schulte wurde 2003 in den Fonds eingebracht. Insofern könnte bereits Ende des Jahres die Verjährung von Schadensersatzansprüchen drohen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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