Lloyd Schiffsfonds LF 61 MS Commander insolvent

29.10.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1157 mal gelesen)
Der Lloyd Schiffsfonds LF 61 MS Commander ist zahlungsunfähig. Wie das fondstelegramm berichtet, stellte das Amtsgericht Bremen den Fonds unter vorläufige Zwangsverwaltung (Az.: 504 IN 20/13).

Anleger sollen rund 12 Millionen Euro in das Containerschiff investiert haben. Die Hoffnungen auf ordentliche Renditen haben sich dabei aber offenbar nicht erfüllt. Ausschüttungen sollen ausgeblieben sein.

„Nun droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Um es nicht so weit kommen zu lassen, empfiehlt er den betroffenen Anlegern, ihre Kapitalanlage rechtlich auf mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. „Gerade bei Schiffsfonds stehen die Chancen nicht schlecht“, sagt der Jurist.

Denn häufig sei es bereits bei der Anlageberatung zu Fehlern gekommen. „Unserer Erfahrung nach wurden Schiffsfonds oft als sichere Kapitalanlage oder sogar Altersvorsorge angepriesen. Das sind sie allerdings nicht. Sie sind unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken“, erklärt Cäsar-Preller. Allerdings hätten die Anleger über diese Risiken genau aufgeklärt werden müssen. Das verlangt eine anleger- und objektgerechte Beratung.

Gleiches gilt auch für die Aufklärung über Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat. „Diese sogenannten Kick-back-Zahlungen müssen dem Anleger bekannt sein. Denn sie können wichtig für die Kaufentscheidung sein und Aufschluss über einen möglichen Interessenkonflikt der Bank geben“, so Cäsar-Preller. Ist die Risikoaufklärung ausgeblieben oder wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. „Eine dritte Möglichkeit ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war“, so der erfahrene Jurist.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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