MAACK Recht & Steuern: PROKON Kündigung? Anlegergemeinschaft - Infoabend

12.01.2014, Autor: Herr Hauke Maack / Lesedauer ca. 3 Min. (861 mal gelesen)
Sollen PROKON Anleger kündigen oder ihre Beteiligung beibehalten? Jede wichtige Entscheidung ist auf Fakten zu stützten. Wie sind die rechtlichen Fakten für Anleger bei Prokon? Mit der kostenlosen Anlegergemeinschaft "PROKON" und Informationsveranstaltungen hilt MAACK Recht & Steuern Ihnen.

Sollen PROKON Anleger aussteigen oder doch die Beteiligung fortsetzen?

Die PROKON Unternehmensgruppe warnt vor einer Insolvenz. Auf der eigenen Webseite bittet die Unternehmsgruppe die Anleger bis zum 20.1.14 Erklärungen über die Fortsetzung des Engagements abzugeben. Die Unternehmung reagiert auf Medienberichte, die kein positives Urteil über die Untenehmung abgegeben haben. Anleger sind daher verunsichert, ob das eingezahlte Geld möglichst schnell zurückgeholt werden soll.

PROKON kann nicht fristgerecht zahlen

In einem Anlegerrundschreiben vom 10.1.14 teilt PROKON mit: "Es ist absehbar, dass wir Zahlungen in dieser Höhe nicht fristgerecht leisten können". Das Unternehmen weist darauf hin, dass es bis zum 20.1.14 die Zusage für mindestens 95% des Genussrechtskapitals haben müsse, dass es bis zum 31.10.2014 stehen bleiben müsse.

PROKON braucht neues Geld


Das Unternehmen weist weitergehnd auch noch darauf hin, dass es weiteres Geld brauche. "Wir können schlicht und ergreifend nur das auszahlen, was uns durch die Umsätze ... sowie durch die Neuzeichnungen von Genussrechtskapital ... zufließt.", heißt es in dem Anlegerrundsschreiben vom 10.1.14 auf der Internetpräsenz. Für Anleger bedeutetet dies, dass sowohl bereits eingezahltes Geld bei dem Unternehmen bleiben soll, als auch noch neues Geld einbezahlt werden müsse. Soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass man frisches Geld benötigt, um überhaupt die Altschulden bezahlen zu können? Für Anleger stellt sich damit die Frage, ob es ausreichend ist, wenn das "alte" Geld" in der Untenehmung bleibt. Soll hier neues Geld dazu benutzt werden, um Altschulden gegenüber Anlegern zu begleichen?

Anleger brauchen Hilfe

Anleger bei PROKON stecken in einem Dilemma. Sollen Sie die Beteiligung aufkündigen, um möglichst schenll an ihr Geld zu kommen? Oder sollen Sie darauf vertrauen, dass es dem Unternehmen gelingt, eine Insolvenz zu vermeiden? Kann das Abwarten bedeuten, dass am Ende noch weniger Geld vorhanden ist? Anleger sollten sich vor dieser Entscheidung auf gesicherte Fakten stützen. Dazu gehört auch die Frage, in welcher rechtlichen Situation Sie sich als Anleger befinden. Müssen Sie als Anleger einer Verlängerung zustimmen? Wie kommen Sie an Ihr Geld, wenn die Insolvenz eintritt? Um Anlegern bei der Entscheidungsfindung zu helfen, können Sie unserer Anlegergemeinschaft beitreten und an Informationsveranstaltungen teilnehmen.

Wie kann ich der Anlegergemeinschaft beitreten ?


der Beitritt der Anlegergemeinschaft PROKON ist kostenlos. Sie müssen dazu Ihre Anmeldung an uns versenden. Klicken Sie dazu auf den Link Sie können dann von uns den Informationsbrief ANLEGERGEMEINSCHAFT PROKON erhalten.

Wie kann ich an Informationsveranstaltungen teilnehmen ?


Oftmals lassen sich nicht alle Fragen in Informationsbriefen klären. Hiefür haben wir Informationsveranstaltungen vorgesehen. Diese sind kostenlos. Hierzu können Sie sich gern anmelden. Klicken Sie dazu auf den Link

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MAACK Recht & Steuern
hat sich auf die Gebiete Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht spezialisiert. Zu jedem dieser Gebiete erreichen Sie einen fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Kanzlei ist sowohl rechtlich, als auch steuerrechtlich ausgerichtet. Durch die Verzahnung von rechtlicher und steuerrechtlicher Bearbeitung können Problemstellungen ganzheitlich bearbeitet werden. Problemstellungen, die sowohl die Rechtsberatung, als auch die Steuerberatung betreffen, können daher nachhaltig gelöst werden. Rechtsberatung wird seit mehr als 25 Jahren durchgeführt.

Die Kanzlei ist an zwei Standorten vertreten, einmal in NRW und einmal in Sachsen. Besprechungstermine werden darüber hinaus auch in Essen, Dortmund, Leipzig und Dresden wahrgenommen. Die Kanzlei ist Mitglied in der Advounion, einem Verbund von rund 2.000 Rechtsanwälten. Durch MAACK Recht & Steuern werden sowohl Einzelverfahren, als auch Großverfahren betreut. So wurden Großverfahren mit bis zu 500 Vorgängen gegen ein Anlageunternehmen betreut. Die Betreuung geschädigter Kapitalanleger führen wir seit 1991 durch und sind daher im Bereich der fehlgeschlagenen Kapitalanlagen wohl eine der am längsten tätigen Kanzleien in Deutschland. Zu den Großverfahren , die wir betreut haben, gehören u.a. Göttinger Gruppe, WBG (Wohnungsbaugesellschaft Leipzig), S & K, INFINUS