Magellan Container: Keine Mieteinnahmen für die Anleger

17.08.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (344 mal gelesen)
Anleger der Magellan-Container können weiterhin keine Auszahlungen aus den Mieteinkünften erwarten. Das teilte der vorläufige Insolvenzverwalter jetzt mit.

Darüber hinaus herrsche große Unklarheit, ob die Anleger überhaupt eigentumsrechtliche Aussonderungsansprüche haben. Diese Frage muss wohl gerichtlich geklärt werden.

Eigentlich schien alles ganz klar zu sein als sich die Anleger an den Container-Investments der Magellan Maritime Services beteiligten. Sie kauften die Container, beauftragten Magellan mir der Vermietung und erhielten garantierte Mieteinkünfte und später sollten die Container zurückverkauft werden. Nach der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH scheint inzwischen nicht mehr vieles klar zu sein. Offensichtlich ist noch nicht einmal geklärt, ob die Anleger überhaupt zu Eigentümern der Container geworden sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter und auch ein Gutachter kommen jedenfalls zu dem Schluss, dass die Anleger keinen direkten Anspruch auf die Mieteinkünfte haben. Diese liegen nach Angaben des Insolvenzverwalters auch deutlich unter den garantierten Zahlungen, die den Anlegern von der Magellan Maritime Services zugesichert wurden.

„Für die Anleger wird die Lage immer konfuser und unübersichtlicher. Es ist jedoch klar, dass sie vorläufig nicht auf Auszahlungen hoffen dürfen. Mit welcher Quote sie im Insolvenzverfahren rechnen können, ist ebenfalls noch völlig ungewiss. Angesichts drohender Verluste können die Anleger ihre rechtlichen Optionen prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

So könne u.a. geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. So hätten die Anleger über die Risiken ihres Investments und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Außerdem hätten die Vermittler auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. „Ebenso kann geprüft werden, ob der Widerruf der Kaufverträge möglich ist“, so Cäsar-Preller.

Das reguläre Insolvenzverfahren über die Magellan Maritime Services GmbH wird voraussichtlich Anhang September eröffnet. Dann können die Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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