Magellan Maritime Services: Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

05.09.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (266 mal gelesen)
Bis zum 18. Oktober können die Anleger der Magellan Maritime Services ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das reguläre Insolvenzverfahren wurde am 1. September am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 237/16).

„Für die Anleger ist die Anmeldung der Forderungen ein erster wichtiger Schritt, den sie auf keinen Fall verpassen sollten. Es sollte aber auch nicht der einzige bleiben“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn es gibt noch viel Klärungsbedarf. So haben die Anleger, die die Magellan-Container erworben haben, nach Ansicht des Insolvenzverwalters keinen direkten Anspruch auf die Mieteinnahmen. Diese stünden der Magellan Maritime Services zu. Es sei nicht einmal geklärt, ob die Anleger überhaupt zu Eigentümern der Container geworden sind. Damit stellt sich auch die Frage, ob die Container zur Insolvenzmasse zählen oder nicht. „Das birgt jede Menge Sprengstoff und wird sicher auch Thema bei der Gläubigerversammlung in Hamburg am 18. Oktober sein“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Der Termin ist genauso wichtig wie die form- und fristgerechte Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle. Denn u.a. geht es darum, wie das Insolvenzverfahren fortgeführt werden soll. Es geht aber auch darum, ob der jetzige Insolvenzverwalter seine Arbeit fortführen oder ein anderer bestimmt werden soll. Anleger sollten daher den Termin der Gläubigerversammlung wahrnehmen oder sich vertreten lassen. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist der 30. November.

„Aufgrund der unklaren Lage ist schon die Anmeldung der Forderungen für die Anleger nicht einfach. Es können aber nur korrekt angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Daher kann es sinnvoll sein, im Insolvenzverfahren auf anwaltliche Unterstützung zu bauen“, sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Parallel könne auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Da völlig ungewiss ist, mit welcher Quote die Anleger im Insolvenzverfahren rechnen können, kann dies der erfolgversprechendere Weg sein, um die finanziellen Verluste abzuwenden. „Ansprüche können gegen Vermittler und Berater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung aber auch gegen die Unternehmensverantwortlichen entstanden sein. Es gilt jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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