MBB Clean Energy: Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft

25.10.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (644 mal gelesen)
Die Staatsanwaltschaft München ermittelt offenbar wegen Betrugsverdacht gegen MBB Clean Energy. Das berichtet das Manager Magazin online. Für die Anleger, die ohnehin nicht wissen, wie es mit ihrer Anleihe weitergeht, wird die Situation immer dubioser.

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt offenbar wegen Betrugsverdacht gegen MBB Clean Energy. Das berichtet das Manager Magazin online. Für die Anleger, die ohnehin nicht wissen, wie es mit ihrer Anleihe weitergeht, wird die Situation immer dubioser.

Dem Bericht zu Folge hat die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen den Vorstandschef und den Aufsichtsratschef eingeleitet. Gegen sie gibt es offenbar einen Betrugsverdacht. Dabei soll es um die Emission der Mittelstandsanleihe von MBB Clean Energy gehen. Die Ermittlungen laufen demnach schon längere Zeit. Das Unternehmen selber geht davon aus, dass die Ermittlungen zeitnah wieder eingestellt werden, heißt es weiter in dem Bericht.

Fest steht auf jeden Fall, dass die im Mai fällige Zinszahlung für die Anleihe nicht gezahlt wurde. Dann wurde es immer undurchsichtiger. MBB Clean Energy erklärte die Globalurkunde der Anleihe für unwirksam und kündigte entsprechende Reparaturmaßnahmen an. Die Bedingungen der neuen Globalurkunde seien dabei „im Wesentlichen“ die gleichen wie bei der ursprünglichen Urkunde.

„Angesichts der seltsam anmutenden Umstände kann ich Anlegern nur empfehlen, alle rechtlichen Schritte prüfen zu lassen, ehe sie sich auf finanzielle Risiken einlassen. Die Palette der rechtlichen Möglichkeiten ist groß“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Dabei gehe es um die Frage, ob angesichts der vermeintlichen Unwirksamkeit der Globalurkunde überhaupt ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen ist über mögliche Schadensersatzansprüche bis zu deliktischen Ansprüchen, falls sich der Betrugsverdacht bestätigen sollte.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundeweit geschädigte Anleger.

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