MBB Clean Energy: Zinszahlung für Anleihe erneut ausgesetzt

07.05.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (500 mal gelesen)
Vor einem Jahr blieb die Zinszahlung für die MBB Celan Energy Anleihe bereits aus. Auch in diesem Jahr warteten die Anleger vergeblich. Die Zinszahlung werde erneut ausgesetzt, teilte das Unternehmen mit.

Fällig wäre die Zinszahlung am 6. Mai gewesen. Zwei Tage vorher teilte MBB Clean Energy auf der Unternehmens-Website mit, dass die Zahlung ausgesetzt werde. Grund sei, dass der neue Vorstand die Prozesse zur nötigen Reparatur der Globalurkunde bewerte. „Vor einem Jahr konnten die Zinsen angeblich aus technischen Gründen nicht ausgezahlt werden, dann wurde die Globalurkunde für ungültig erklärt und ist auch fast ein Jahr später anscheinend noch nicht repariert und zu guter Letzt wird die Zinszahlung auch in diesem Jahr wieder ausgesetzt. Die Anleger sollten sich gut überlegen, ob sie dieses Spiel noch weiter mitmachen wollen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Zur Erinnerung: MBB Clean Energy hatte 2013 die Mittelstandsanleihe begeben und rund 72 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Verzinst ist die Schuldverschreibung mit einem Kupon von 6,25 Prozent p.a. Doch schon die erste Zinszahlung vor einem Jahr wurde ausgesetzt. Gleiches gilt für die zweite Zinszahlung, die am 6. Mai 2015 fällig gewesen wäre. „Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus“, sagt Cäsar-Preller. „Leider sind auch schon eine ganze Reihe anderer Mittelstandsanleihen ausgefallen und die Anleger haben dabei viel Geld verloren. Daher sollten die Inhaber der MBB Clean Energy Schuldverschreibung jetzt handeln“, empfiehlt Cäsar-Preller.

Neben einer Kündigung der Anleihe käme auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht. Diese können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung aber auch wegen Prospektfehlern entstanden sein. „6,25 Prozent Zinsen sind in der aktuellen Niedrigzinsphase sehr viel. Möglicherweise sollte den Anlegern damit die Anleihe schmackhaft gemacht werden. Prospektangaben müssen aber vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit der Anleger sich ein realistisches Bild von seiner Kapitalanlage machen kann“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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