MCE Zweitmarktportfolio: Anleger sollen offenbar Geld „nachschießen“

15.08.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (897 mal gelesen)
Die anhaltende Krise der Schifffahrt macht auch vor den MCE-Zweitmarktfonds nicht Halt. Die Anleger der Fonds MCE 01 Zweitmarktportfolio und MCE 02 Zweitmarktportfolio werden offenbar aufgefordert, frisches Kapital „nachzuschießen“, um eine Insolvenz der Fonds zu vermeiden.

Das Emissionshaus MCE Schiffskapital konzentriert sich auf Kapitalanlagen im Bereich der Schifffahrt. Dazu zählen auch die Investitionen in Schiffsbeteiligungen auf dem Zweitmarkt. Doch die anhaltende Krise der Schifffahrt macht nun offenbar auch diesen Zweitmarktfonds zu schaffen, da sich die Zielfonds weiter in Schwierigkeiten befinden. Zudem müssen sich die MCE Zweitmarktfonds ggfs. an Sanierungsmaßnahmen für die kriselnden Zielfonds beteiligen. Nach einem Bericht von Fonds Professionell online werden die Anleger der Fonds MCE 01 Zweitmarktportfolio und MCE 02 Zweitmarktportfolio nun offenbar aufgefordert, freiwillig für eine Kapitalerhöhung zu sorgen, um eine Insolvenz der Fonds zu verhindern.

„Das sollten sich die Anleger jedoch gut überlegen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn: „Es ist keineswegs garantiert, dass durch eine Kapitalerhöhung eine Insolvenz mittel- und langfristig vermieden werden kann. Dafür hält die Schifffahrt-Krise schon zu lange an und viele Schiffsfonds mussten bereits die Segel streichen.“ Bevor die Anleger noch mehr Geld investieren, das dann möglicherweise verloren ist, können sie auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen.

Diese können zum Beispiel entstanden sein, wenn sie im Zuge der Anlageberatung nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt wurden. Zu diesen Risiken zählt u.a. auch der Totalverlust des investierten Geldes. „Von daher kann in diesem Zusammenhang auch nicht von einer sicheren Altersvorsorge die Rede sein“, erklärt Cäsar-Preller. Dennoch seien erfahrungsgemäß Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds immer wieder als sichere Kapitalanlage beworben worden.

Außerdem hätten auch die vermittelnden Banken über die Provisionen, die sie neben dem Agio erhalten haben, informieren müssen. Auch das Verschweigen dieser Rückvergütungen kann zum Anspruch auf Schadensersatz führen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de


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