MCT MS Cape Santiago steht vor der Insolvenz
„Die Krise der Schifffahrt nimmt kein Ende. Wie so oft müssen die Anleger den Totalverlust ihres investierten Geldes fürchten“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Allerdings müssen die Anleger nicht tatenlos abwarten bis der „Worst Case“ eintritt. Cäsar-Preller empfiehlt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen. „Gerade bei Schiffsfonds stehen die Chancen gut, da es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen ist“, sagt der erfahrene Jurist.
Schiffsfonds seien häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage beworben worden. „Die Realität sieht leider anders aus“, so Cäsar-Preller. Denn mit den Fondsanteilen wurden unternehmerische Beteiligungen mit allen Risiken erworben. „Neben langen Laufzeiten oder der erschwerten Handelbarkeit der Fondsanteile zählt auch das Totalverlust-Risiko dazu. Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann aber nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein“, erklärt Cäsar-Preller. Daher können bei einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Bank ihre Provisionen für die Vermittlung nicht offengelegt hat.
Sollten die Anleger des Schiffsfonds MCT MS Cape Santiago vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden, Zahlungen zu leisten, empfiehlt Cäsar-Preller auch hier die rechtliche Prüfung, ob die Forderungen überhaupt zulässig sind.
Anleger, die ihre Ansprüche geltend machen wollen, sollten umgehend handeln, da bereits Verjährung drohen könnte. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
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