Medico Fonds Nr. 41: Anleger werden offenbar zur Kasse gebeten

22.01.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (768 mal gelesen)
Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Medico Nr. 41 werden offenbar zur Kasse gebeten. „Dieser Aufforderung sollten die Anleger nicht ohne vorherige Prüfung nachkommen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Denn gewinnunabhängige Ausschüttungen können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nur dann zurückgefordert werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich und für den Laien verständlich geregelt ist. Cäsar-Preller: „Daher sollte der Gesellschaftsvertrag genau geprüft werden, ehe einer solchen Aufforderung nachgegeben wird. Auch wenn die Anleger zu Nachschüssen aufgefordert werden, sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden, bevor dieser Aufforderung nachgekommen wird.“

Statt weiteres Geld zu investieren, empfiehlt Cäsar-Preller den Anlegern eine genaue Überprüfung ihrer Kapitalanlage, um möglicherweise selbst Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Geschlossene Immobilienfonds wie der Medico Nr. 41 wurden häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen empfohlen. Tatsächlich sind sie aber einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, über die die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn sie erwerben in der Regel unternehmerische Beteiligungen und gehen daher auch ins Risiko, das im Totalverlust enden kann.

„Schon alleine das Totalverlust-Risiko ist Beleg dafür, dass geschlossene Immobilienfonds keineswegs sichere Kapitalanlagen zum Aufbau einer Altersvorsorge sind. Daher sind sie auch nicht für sicherheitsorientierte Anleger geeignet. Wurden die Anleger nicht über die Risiken, dazu zählt u.a. auch die Nachschusspflicht, aufgeklärt, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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