Mehr Aufklärung im Dieselskandal durch Akteneinsicht

02.05.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (88 mal gelesen)
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Sieg vor dem Verwaltungsgericht Schleswig errungen. Demnach muss das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Korrespondenz mit VW in Sachen Rückruf wegen Abgasmanipulationen offenlegen.

„Im Abgasskandal könnte diese Entscheidung nun für mehr Aufklärung sorgen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die DUH verlangt Einsicht in den Schriftverkehr zwischen dem KBA und VW vom Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 und dem angeordneten Rückruf von rund 2,4 Millionen VW-Dieselfahrzeugen im Oktober 2015. Die Forderung ist nicht neu und tatsächlich bekam die DUH auch schon Akteneinsicht. Allerdings in eine Akte mit 581 Seiten, die von VW unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse vollkommen geschwärzt worden waren. Das soll nun anders sein. Nach Ansicht des VG Schleswig sei das öffentliche Interesse höher zu bewerten als mögliche Geschäftsgeheimnisse. Zumal es wohl auch Zweifel daran gibt, dass 581 geschwärzte Seiten ausschließlich Geschäftsgeheimnisse beinhalten.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller erhofft sich nach dieser Entscheidung mehr Aufklärung in Sachen Abgasskandal. Noch immer sei völlig unverständlich, warum sich die geschädigten VW-Kunden mit einem einfachen Software-Update abspeisen lassen sollen, das zudem noch ungewisse Auswirkungen auf den Motor hat. „Möglicherweise stellt sich heraus, dass die Autoindustrie hier auf Kosten der geschädigten Verbraucher geschützt werden sollte“, so Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche Autokäufer in Sachen Dieselskandal vertritt.

Gegen das Urteil kann allerdings noch Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Das heißt u.a., dass noch einige Zeit vergehen kann, bis die Akteneinsicht tatsächlich gewährt werden muss. Zeit, die geschädigte Autokäufer nicht mehr haben. Denn Ende 2018 droht die Verjährung der Forderungen gegenüber Händlern und VW. Daher sollten Ansprüche noch rechtzeitig geltend gemacht werden. Immer mehr Gerichte sehen inzwischen in den Abgasmanipulationen einen Mangel, der sich nicht so ohne weiteres durch ein Software-Update beheben lässt und stellen sich auf Seiten der Verbraucher. „Selbst wenn das Software-Update schon installiert wurde, können noch Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
 

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