Messgerätehersteller zeigen Sachverständige an - erfolglos!

16.12.2014, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (429 mal gelesen)
Das Gericht entscheidet zugunsten der Geblitzten, wenn die Gerätehersteller die Daten vor den Sachverständigen zurückhalten wollen.

Große Hersteller von Blitzern wie beispielsweise ESO, Jenoptik oder Robot haben in jüngster Vergangenheit versucht, durch Strafanzeigen gegen die Sachverständigen zu verhindern, dass die Messdaten ihrer Geschwindigkeitsmessgeräte überprüft werden.


Geblitzte sind auf Messdaten angewiesen

Diejenigen, die Opfer eines Blitzers geworden sind, sind darauf angewiesen, dass die Hersteller den Sachverständigen die Messdaten zur Verfügung stellen oder den Zugang dazu gewähren, da es sonst unmöglich ist, Beweise für eine fehlerhafte Messung zu finden. Die Gerätehersteller scheinen jedoch panische Angst davor zu haben, dass Sachverständige ungehindert Zugriff auf die Messwerte und Rohmessdaten nehmen. So entwickeln die Hersteller unterschiedliche und teils kreative Ansätze, um zu verhindern, dass Sachverständige die Daten auswerten können.

Die Geschwindigkeitsmessungen werden von der Polizei oder der Kommune durchgeführt, die die Messgeräte beim Hersteller gekauft oder geleast haben. Zunächst haben die Hersteller die im Rahmen der Messung angelegten Daten jedoch gegen unbefugte Einsichtnahme verschlüsselt, sodass sie nicht ohne weiteres ausgelesen werden konnten. Verschiedenen Sachverständigen ist es jedoch gelungen, die verschlüsselte Datei zu öffnen, einzusehen und auszuwerten.


Daten gehören der Behörde, nicht den Herstellern

Daraufhin versuchte ein Hersteller mittels eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, dem Sachverständigen untersagen zu lassen, die entsprechenden Daten auszulesen und auszuwerten. Sowohl das Landgericht Halle (Az.: 5 O 110/13) als auch im Berufungsverfahren das Oberlandesgericht Halle haben entschieden, dass die im Rahmen einer solchen Messung hergestellten Daten der jeweiligen Behörde gehören, die die Messung durchgeführt hat. Die Sachverständigen hatten also weiterhin die Möglichkeit die Daten auszulesen. Um dies zu verhindern, wurde zum einen das Verschlüsselungsverfahren geändert, welches dazu führt, dass die Sachverständigen (zurzeit) keinen Zugriff auf diese Daten nehmen können. Parallel hierzu wurde gegenüber diesen eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Ausspähens von Wirtschaftsgeheimnissen sowie Datenveränderung erstattet.

Die jeweiligen Strafverfahren sind jedoch von den Ermittlungsbehörden (der Staatsanwaltschaft) mangels Tatverdacht eingestellt worden.


Warum so viel Aufwand der Hersteller?

Erkennbar ist jedoch das Bemühen der Gerätehersteller, den Sachverständigen die Arbeit und die Auswertung entsprechender Messdaten zu erschweren. Diese rechtfertigt die Vermutung, dass nicht nur betriebswissenschaftliche Interessen geschützt werden sollen, sondern möglicherweise befürchtet wird, dass systematische Messfehler festgestellt werden können, was dazu führen würde, dass das Messgerät in entsprechender Form nicht weiterbetreiben werden darf.

In entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahren, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung zum Gegenstand haben, ist es wichtig für den Betroffenen durch einen hierauf spezialisierten Verteidiger und auch einen spezialisierten Sachverständigen entsprechende Daten anzufordern, zu erhalten und auszuwerten. Qualifizierte Verteidiger wissen mit welchen Anträgen und prozessualen Mitteln die Behörden, Gerichte und/oder auch Hersteller dazu gezwungen werden können, die Daten offen zu legen und herauszugeben.

Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
Tel.: 0202 245670