Mifa: Rettung gescheitert – Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung

01.10.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (677 mal gelesen)
Die Rettung des angeschlagenen Fahrradbauers Mifa ist gescheitert. Wie die Mitteldeutsche Fahrradwerke AG am 29. September mitteilte, wurde beim zuständigen Amtsgericht Halle Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das operative Geschäft laufe wie geplant weiter.

Der Deal mit dem indischen Großinvestor Hero Cycles, der bei Mifa einsteigen wollte, ist geplatzt. Nach Unternehmensangaben konnte die Grundlagenvereinbarung zwischen dem Investor und den Anleihe-Gläubigern nicht umgesetzt werden, so dass nun Insolvenzantrag gestellt wurde.

Sollte das zuständige Gericht der Insolvenz in Eigenverwaltung zustimmen, wird der Vorstand gemeinsam mit einem Sachwalter ein Sanierungskonzept erarbeiten. Betroffen von der Insolvenz sind auch die Zeichner der Mifa-Anleihe (WKN: A1X25B / ISIN: DE000A1X25B5). „Sie sollten sich angesichts der Entwicklung jetzt dringend rechtlichen Rat suchen, um zu retten, was zu retten ist“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Denn angesichts der angespannten Situation sei keineswegs gesagt, dass eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens gelingt. Nach einem Bericht des Handelsblatt stand der Fahrradbauer schon im April kurz vor der Insolvenz. Die konnte demnach nur durch eine kurzfristige Finanzspritze abgewendet werden. Rettung sollte der Einstieg des indischen Großinvestors sein. Doch aus diesem Deal ist nun überraschend nichts geworden.

Erst vor wenigen Tagen konnte Mifa die Geschäftszahlen für 2013 vorlegen. Unterm Strich steht im vergangenen Jahr ein Minus von rund 13 Millionen Euro. Auch die Staatsanwaltschaft hat in der Zwischenzeit Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Aktiengesetz und weiterer Straftaten eingeleitet. Zudem wird geprüft, ob ein Betrug zum Schaden der Anleger vorliegt. „Die Anleger der Mittelstands-Anleihe sollten angesichts dieser Entwicklungen jetzt umgehend prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Sollten beispielsweise die Angaben im Verkaufsprospekt schon falsch gewesen sein, kann das Geschäft rückabgewickelt werden.“ Darüber hinaus könnten auch Ansprüche auf Schadensersatz aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Zeichner von Mittelstandsanleihen.

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