Millionenschwere Schadensersatzforderung kommt auf Solarworld AG zu

15.07.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (391 mal gelesen)
Das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Solarworld AG und dem Siliziumhersteller Hemlock rückt näher. Inzwischen deutet vieles darauf hin, dass das zuständige US-Gericht der Hemlock-Klage stattgeben wird.

Dann könnte auf das Bonner Unternehmen eine Schadensersatzforderung in Höhe von rund 700 Millionen Euro zukommen.

Die Solarworld AG veröffentlichte am 14. Juli die Ad-hoc-Mitteilung, dass das Gericht in Michigan den Prozess ohne die Anhörung einer Jury entscheiden wird. Außerdem soll das Gericht Hemlock bereits aufgefordert haben, seinen Schaden und seine Anwaltskosten aktuell zu beziffern. „Das ist noch kein Urteil, aber es deutet einiges darauf hin, dass das Gericht der Klage stattgeben wird. Das kann für die Solarworld AG nicht nur teuer, sondern möglicherweise sogar existenzbedrohend werden. Im Raum steht immerhin eine Schadensersatzforderung von rund 700 Millionen Euro. Entsprechende Rücklagen hat Solarworld nicht gebildet“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Hemlock fordert diesen Schadensersatz, weil die Solarworld AG langfristige Lieferverträge nicht eingehalten hat. Bisher hat sich das Bonner Unternehmen in dem Rechtsstreit immer optimistisch gezeigt und den Standpunkt vertreten, dass die Klage nicht durchsetzbar sei. Denn seitdem der US-Markt von billigen China-Importen überschwemmt werde, seien die Verträge nach US-Recht hinfällig. „Jetzt deutet vieles darauf hin, dass das Gericht zu einer anderen Auffassung gekommen ist. Der Verzicht auf eine Jury ist ein Hinweis darauf, dass der Richter die Beweislage wohl für eindeutig hält und der Klage vermutlich stattgeben wird“, erklärt Cäsar-Preller. Der Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

Die Solarworld AG gibt sich weiter kämpferisch. Im Falle einer Verurteilung werde sie Rechtsmittel einlegen, teilte das Unternehmen mit. Darüber hinaus hält sie ein mögliches US-Urteil in Deutschland nur für schwer durchsetzbar. Denn nach EU-Recht gebe es für die Lieferverträge mit Hemlock kartellrechtliche Bedenken. Mit dem Versuch, sich in den USA auf europäisches Kartellrecht zu berufen, ist Solarworld allerdings schon gescheitert.

Erst im Jahr 2013 haben die Aktionäre der Solarworld AG durch einen großzügigen Kapitalverzicht erheblich zur Rettung des Konzerns beigetragen. Durch den Rechtsstreit mit Hemlock und der millionenschweren Schadensersatzklage könnte ihr Geld erneut in Gefahr sein, da Solarworld die Zahlung wohl nicht leisten könnte. Rechtsanwalt Cäsar-Preller empfiehlt den Anlegern daher sich frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen.

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