Möglicher Verstoß gegen Kartellrecht: VW, Daimler und BMW drohen hohe Bußgelder

11.04.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (62 mal gelesen)
Den Autobauern Volkswagen, Daimler und BMW droht Ungemach aus Brüssel. Die EU-Kommission geht davon aus, dass sich die Konzerne jahrelang bei Technologien zur Abgasreinigung abgesprochen haben und so Innovationen im Weg standen.

Das ist das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen der EU-Wettbewerbshüter. Nach Angaben der EU-Kommission könnten die Autobauer, dazu zählen auch die VW-Töchter Porsche und Audi, gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Ist das der Fall, drohen Bußgelder in Milliardenhöhe.

Schon 2017 hatte die EU-Kommission Voruntersuchungen wegen möglicher Absprachen eingeläutet. Das vorläufige Ergebnis legte sie nun auf den Tisch. Volkswagen, Daimler und BMW haben nun Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die EU-Kommission wirft den Konzernen vor, dass sie sich bei der Einführung von SCR-Katalysatoren bei Dieselmotoren und Feinstaub-Partikelfiltern bei Benzinmotoren unerlaubterweise abgesprochen haben sollen.

Bei den Dieselmotoren soll es von 2006 bis 2014 Absprachen gegeben haben, um den Gebrauch des Harnstoffgemisches AdBlue zu reduzieren. Mit Hilfe dieses Gemisches wird der Ausstoß von Stickoxiden reduziert. Bei den Feinstaubpartikelfiltern für Benzinmotoren soll es zwischen 2009 und 2014 Absprachen gegeben haben, um die Einführung zumindest zu verzögern. „Praktisch bedeutet das, dass die Autohersteller wahrscheinlich umweltfreundlichere Autos hätten bauen können, diesen Fortschritt aber zumindest behindert haben. Heute müssen viele Dieselfahrer sich mit Fahrverboten auseinandersetzen, obwohl diese Diskussion möglicherweise gar nicht nötig gewesen wäre“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die EU-Kommission wirft den Autobauern daher vor, den Innovationswettbewerb bei diesen beiden Abgassystemen eingeschränkt und den Verbrauchern die Möglichkeit genommen zu haben, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen, obwohl die entsprechende Technologie dafür zur Verfügung stand. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre dies ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht und die Autobauer müssten mit hohen Bußgeldern rechnen, wobei Daimler als auch Volkswagen nach Bekanntwerden der Vorwürfe einen Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt haben, um straffrei zu bleiben oder zumindest einen Straferlass zu bekommen.

Sollte sich der Verdacht bestätigen und die EU-Kommission Bußgelder verhängen, könnte dies massiven Einfluss auf den Aktienkurs nehmen. „Aktionäre können dann ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schadensersatzansprüche können dann ggf. auch geschädigte Autokäufer geltend machen. Allerdings geht es bei den Ermittlungen der EU-Kommission nicht um unzulässige Abschalteinrichtungen wie im Abgasskandal. Hier können Autokäufer, die von Abgasmanipulationen betroffen sind, unabhängig von möglichen Kartellverstößen Schadensersatzansprüche geltend machen. Alternativ kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden, um auf diesen Weg die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erreichen.

 

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