Morbus Parkinson - rechtliche Ansprüche

03.08.2011, Autor: Herr Thomas Eschle / Lesedauer ca. 2 Min. (4677 mal gelesen)
Rechtliche Ansprüche bei einer Parkinsonerkrankung. Ein Aufsatz von RA Thomas Eschle, Stuttgart, welcher zahlreiche Geschädigte vertritt.


Parkinson Krankheit ( Morbus Parkinson ) – rechtliche Konsequenzen.


Die Parkinson Krankheit ( Schüttelllähmung ) ist eine langsam fortschreitende neurologische Erkrankung. Sie ist gekennzeichnet durch Bewegungsarmut, Muskelsteifheit, ständiges Zittern, Bewegungsarmut, Gang und Gleichgewichts-störungen.

Die Krankheit beginnt in der Regel mit dem Zittern der Hände und des Körpers, weiter Missempfindungen in den Gliedern oder im Nacken, Müdigkeit und einer Depression mit Schlafstörungen. Weiter kommt Steifheit, Langsamkeit und Ungeschicklichkeit hinzu. Insbesondere Tätigkeiten, die feine Bewegungen der Finger erfordern werden schwieriger ( z.B. Zähne putzen, Knöpfe schließen). Manche Patienten ziehen einen Fuß oder ein Bein nach.
Weiter fällt das Gehen schwerer und die Schritte werden kleiner. Die Sprache wird leise und heiser. Einige Betroffene haben insbesondere Gang- und Gleichgewichts-Störungen. Der Verlauf und Schweregrad der Erkrankung variieren stark von Patient zu Patient. Die Parkinson Krankheit ist vorwiegend eine Erkrankung des höheren Lebensalters. Etwa 10% der Patienten sind bei Diagnosestellung jünger als 40 Jahre. In der Regel fällt die Erkrankung zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr auf. Die Häufigkeit nimmt mit dem Alter zu.

Im Schwerbeschädigtenrecht wird gemäß den versorgungsmedizinischen Grundsätzen folgender Teilgrad der Behinderung gewährt:

Geringe Störung der Bewegungsabläufe: GdB 30-40

deutliche Störung der Bewegungsabläufe mit Gleichgewichtsstörung,
Gangunsicherheiten, starke verlangsamung GdB 50-70

schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Imobilität : GdB 80-100
Die rechtlichen Probleme welche daraus häufig resultieren sind:

- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
- Durchsetzung des Krankengeldes bei
der Krankenkasse
- Erlangung des Schwerbehinder-
tenausweises
- Erlangung einer Erwerbsminderungs-
rente
- Private Berufsunfähigkeits-
versicherungen

Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich seit 1996 Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen.

Rechtsanwalt Thomas Eschle
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