MPC Bioenergie I: Anleger müssen mit massiven finanziellen Verlusten r

16.12.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (595 mal gelesen)
Die Anleger des geschlossenen Fonds MPC Bioenergie I müssen mit massiven finanziellen Verlusten rechnen. Denn sie wurden offenbar vor die Wahl gestellt, einem Finanzierungskonzept zuzustimmen oder der Fonds schlittert in die Insolvenz. Verluste drohen bei beiden Varianten.

Die Anleger des geschlossenen Fonds MPC Bioenergie I müssen mit massiven finanziellen Verlusten rechnen. Denn sie wurden offenbar vor die Wahl gestellt, einem Finanzierungskonzept zuzustimmen oder der Fonds schlittert in die Insolvenz. Verluste drohen bei beiden Varianten.

MPC hatte den Fonds im Jahr 2009 aufgelegt. Investiert wurde in ein Biomasse-Kraftwerk in Brasilien. Doch zunächst verzögerte sich der Bau, dann konnte nicht die angepeilte Strommenge produziert werden. Erst in diesem Jahr konnte die angestrebte Leistung erreicht werden. Nachdem schon vor zwei Jahren der Verkauf des Kraftwerks beschlossen wurde, konnte bislang immer noch kein Käufer gefunden werden. Da die Bank inzwischen ein Darlehen zum Jahresende fällig gestellt hat, befindet sich der Fonds nun in immensen Schwierigkeiten. „Und wie fast immer in so einer Situation sollen die Anleger ihren Teil dazu beitragen, den Fonds aus dieser Lage zu befreien und dabei Verluste hinnehmen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der erfahrenen Rechtsanwalt empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, noch eine dritte Alternative prüfen zu lassen: Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. „Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein“, so Cäsar-Preller. Denn die Anleger hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch über sämtliche Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. „Betrachtet man die Schwierigkeiten, mit denen der Fonds von Anfang an zu kämpfen hatte, gab es eine ganze Reihe von Risiken, über die die Anleger hätten aufgeklärt werden müssen. Schließlich droht ihnen im Fall einer Insolvenz sogar der Totalverlust des investierten Geldes“, erklärt Cäsar-Preller.

Der Fachanwalt empfiehlt zudem eine genaue Prüfung der Verkaufsprospekte. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. „Möglicherweise wurden hier die Anleger schon mit irreführenden Angaben oder zu optimistischen Renditeversprechen geködert. Dann kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger geschlossener Fonds.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de


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