MPC Flottenfonds 1 und 2 droht die Insolvenz

14.05.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (844 mal gelesen)
Über die MPC Flottenfonds 1 und 2 wurde am Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 5 IN 62/14 bzw. 5 IN 63/14). Anleger in die Dachfonds müssen Verluste befürchten.

Die MPC Flottenfonds 1 und 2 investierten als Dachfonds ursprünglich in die Containerschiffe MS Auriga J, MS Antares J, MS Corona J, MS Crux J, Rio Valiente und Rio Verde sowie in die Kühlcontainerschiffe Rio Alexander und Rio Yarkon, die aber bereits wieder verkauft wurden. Auch die Rio Valiente und Rio Verde wechselten bereits den Besitzer. Anleger sind also Kummer gewöhnt, zudem sie auch schon seit Jahren keine Ausschüttungen mehr erhalten haben. Die drohende Insolvenz der Flottenfonds könnte allerdings für einen noch größeren finanziellen Schaden sorgen.

„Um das zu vermeiden, sollten schnellstmöglich Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden“, empfiehlt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Schiffsbeteiligungen seien immer schon Kapitalanlagen mit hohem Risiko gewesen, so der Jurist: „Das Problem ist nur, dass das Risiko von den Anlageberatern gerne verschwiegen wurde.“ Allerdings gehört eine umfassende Aufklärung über alle Risiken, die im Zusammenhang mit der Investition stehen, zwingend zu einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung. „Da bei Schiffsfonds das Risiko des Totalverlusts besteht, kann es sich um keine sichere Investition oder Altersvorsorge handeln. Wurden sie aber mit diesen Argumenten an die Anleger verkauft, liegt eine klassische Falschberatung vor, die den Anspruch auf Schadensersatz auslöst“, erklärt Cäsar-Preller.

Gleiches gilt, wenn die Banken nicht auf die Provisionen hingewiesen haben, die sie für die Vermittlung erhalten haben. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den BGH machen sich die Banken in diesen Fällen schadensersatzpflichtig. „Natürlich muss aber immer im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorliegt. Wer seine Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen möchte, sollte damit nicht mehr lange warten, da bereits Verjährung drohen könnte“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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