MPC Holland 53: Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

19.08.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (733 mal gelesen)
Die Sanierung des geschlossenen Immobilienfonds MPC Holland 53 ist offenbar gescheitert. Nun werden die Anleger nach einem Bericht von Fonds professionell aufgefordert, einen großen Teil ihrer bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.

„Wieder einmal sollen die Anleger gerade stehen, wenn ein Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Das sollten sie sich nicht so einfach gefallen lassen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Hintergrund der Aufforderung an die Anleger ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen, ist dem Bericht zu Folge eine Vereinbarung mit den Banken. Denn die Darlehensforderungen der Banken seien weit höher als der derzeitige Wert der Immobilien, die zum Teil leer stehen. Neben der Rückzahlung eines großen Teils der Ausschüttungen sollen demnach die Immobilien bis Ende des Jahres verkauft werden. „Ob dadurch die Insolvenz der Fondsgesellschaft vermieden werden kann, ist keineswegs sicher. In der gegenwärtigen Situation sollten sich die Anleger anwaltlich beraten lassen“, so Cäsar-Preller.

Für den erfahrenen Fachanwalt ist es nicht nur fraglich, ob die Ausschüttungen überhaupt zurückgefordert werden dürfen, sondern für ihn kommen auch durchaus Ansprüche auf Schadensersatz in Betracht. Denn Immobilienfonds wie der MPC Holland 53 seien keineswegs so sichere Kapitalanlagen und zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet, wie sie in den Beratungsgesprächen häufig dargestellt werden. „Der Immobilienmarkt ist ständig Schwankungen unterworfen. Die Immobilien können dabei deutlich an Wert verlieren, die Mieteinnahmen sinken oder es kommt zu Leerständen. Dann sind die prospektierten Erwartungen schnell über den Haufen geworfen. Über diese Risiken müssen die Anleger aufgeklärt werden. Schließlich droht ihnen im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Geldes“, erklärt Cäsar-Preller.

Außerdem hätten die Banken nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, offen legen müssen. Wurden diese so genannten Kick-Backs verschwiegen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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