MPC Santa P-Schiffe 2: MS Santa Petrissa droht scheinbar die Insolvenz

10.12.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1255 mal gelesen)
Das Emissionshaus MPC Capital muss scheinbar eine weitere Schiffspleite verkraften. Wie das fondstelegramm am 7. Dezember berichtet, stellte das Amtsgericht Niebüll das Vermögen der MS Santa Petrissa unter die vorläufige Zwangsverwaltung (Az.: 5 IN 126/13). Im Fall einer Insolvenz droht den Anlegern der Totalverlust.


Der 2007 aufgelegte Schiffsfonds MPC Santa P-Schiffe 2 beteiligt sich an insgesamt vier Panamax-Frachtern. Neben dem Containerschiff MS Santa Petrissa sind dies noch MS Santa Pamina, MS Santa Placida und MS Santa Pelagia. Für die Anleger verlief ihre Kapitalanlage nicht besonders erfolgreich. Die Ausschüttungen blieben wohl weit hinter den prospektierten Erwartungen zurück oder sogar ganz aus. Doch nun verlieren sie möglicherweise sogar noch ihr gesamtes investiertes Kapital.

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, sieht aber gute Chancen für die Anleger, ihr Geld zumindest teilweise zu retten: „Bei der Vermittlung von Schiffsfonds-Anteilen ist es unserer Erfahrung nach häufig zu einer Falschberatung gekommen. Das heißt, die Anleger wurden nicht umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt.“ Da es sich bei den Schiffsfonds-Anteilen um unternehmerische Beteiligungen handelt, sind sie aber enormen Risiken ausgesetzt und dürften kaum eine sichere Altersvorsorge sein. Bei den MPC Santa P-Schiffen 2 kommen zu den Risiken des Totalverlusts, der langen Laufzeiten und der erschwerten Handelbarkeit noch weitere Faktoren hinzu. „Durch den Ausbau des Panamakanals wird es für diese Panamax-Frachter demnächst noch schwieriger, wettbewerbsfähig zu bleiben. Denn nach dem Ausbau können auf der wichtigen Verbindung zwischen Pazifik und Atlantik größere Schiffe mit einer höheren Transportkapazität verkehren. Außerdem wurden wohl Kredite in japanischen Yen aufgenommen, so dass auch die Wechselkursschwankungen zu berücksichtigen sind“, so Cäsar-Preller.

All diese Risikofaktoren hätten im Beratungsgespräch schon genannt werden müssen. Ebenso hätten die Anleger auch über die sogenannten Kick-Backs, Provisionen, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhält, informiert werden müssen. „Nach Rechtsprechung des BGH können diese Kick-Backs maßgeblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben“, erläutert Cäsar-Preller.

Schließlich besteht auch noch die Möglichkeit, dass bereits der Verkaufsprospekt fehlerhaft war. All diese Faktoren können den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Natürlich muss aber immer der Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de