MPC Santa P-Schiffe 2: Vorläufiges Insolvenzverfahren über MS Santa Pamina eröffnet

02.09.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (702 mal gelesen)
Hiobsbotschaft für Anleger des Dachfonds MPC Santa P-Schiffe 2: Dem Containerfrachter MS Santa Pamina droht das Aus. Wie das fondstelegramm berichtet, wurde am Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 5 IN 97/14).

„Damit ist nach der MS Santa Pelagia und MS Santa Petrissa bereits das dritte Schiff aus dem Dachfonds von der Insolvenz bedroht“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, und befürchtet massive Verluste für die Anleger. Denn ursprünglich hatte der 2007 aufgelegte Dachfonds in vier Schiffe der Panamax-Klasse investiert. Davon wäre dann nur noch die MS Santa Placida übrig. „Das könnte die Schwierigkeiten des Fonds weiter verschärfen“, so Cäsar-Preller.

Daher empfiehlt der Fachanwalt den betroffenen Anlegern rechtzeitig zu handeln und Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. „Dass Investitionen in Schiffsfonds keineswegs so sicher und renditestark sind, wie sie oft dargestellt wurden, mussten die Anleger der MPC Santa P-Schiffe 2 schon schmerzlich erfahren. Wurden sie mit diesen Argumenten gelockt, bestehen aber gute Aussichten auf Schadensersatz wegen Falschberatung“, erklärt Cäsar-Preller.

Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise schwankende Charterraten, Wechselkursverluste, lange Laufzeiten und letztlich auch der Totalverlust für die Anleger. Zudem hätten die Banken auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung eingestrichen haben, aufklären müssen. Cäsar-Preller: „Nach Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offengelegt werden.“ Wurden sie aber verschwiegen oder die Anleger nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

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