MPC Santa P-Schiffe: MS Santa Regula und MS Santa Regina verkauft

09.06.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (514 mal gelesen)
Aus dem insolventen Flottenfonds MPC Santa P-Schiffe wurden offenbar die Containerschiffe MS Santa Regula und MS Santa Regina verkauft. Das meldet u.a. das „fondstelegramm“.

Der Ende 2003 von MPC Capital aufgelegte Flottenfonds Santa P-Schiffe musste bereits im Sommer 2014 Insolvenz anmelden. Für die Anleger des Fonds war das nicht die erste Hiobsbotschaft. Denn von den ursprünglich sechs Panamax-Schiffen, in die der Dachfonds investiert hat, meldeten auch schon die Gesellschaften der MS Santa Priscilla (2013) und MS Santa Patricia (2014) Insolvenz an. Nun wurden offenbar die MS Santa Regula und MS Santa Regina verkauft. Die Anleger müssen dennoch weiter mit hohen Verlusten bis zum Totalverlust des investierten Geldes drohen.

„Allerdings könnten die Anleger auch Anspruch auf Schadensersatz haben. Grund hierfür könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch die Aufklärung der Anleger über die Risiken der Kapitalanlage. Cäsar-Preller: „Die ist jedoch oft genug nicht erfolgt. Schiffsfonds wurden häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Die Risiken wurden dabei verschwiegen oder nur verharmlosend dargestellt.“ Tatsächlich sind die Anleger von Schiffsfonds einigen Risiken ausgesetzt. Denn in der Regel erwerben sie mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen. Dazu gehören naturgemäß auch unternehmerische Risiken, die für die Anleger mit dem Totalverlust des investierten Geldes enden können.

Daher sind Schiffsfonds in der Regel auch nicht für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet. „Das haben die vergangenen Jahre mit den zahlreichen Schiffsfonds-Insolvenzen nur bestätigt. Dennoch wurden Schiffsfonds auch an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. „Diese Rückvergütungen oder Kick-Backs sind ein Anhaltspunkt für das Provisionsinteresse der Banken. Das muss nicht zwangsläufig zu den Anlagezielen des Kunden passen. Darum müssen die Kick-Backs offen gelegt werden. Wurden sie oder die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Cäsar-Preller.

Da bei Beteiligungen am Schiffsfonds MPC Santa P-Schiffe schon die Verjährung der Schadensersatzansprüche eingesetzt haben könnte oder demnächst einsetzt, sollten Anleger nicht mehr lange mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen warten.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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