MPC Santa P-Schiffe vor der Pleite

14.08.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (696 mal gelesen)
Die Schiffe MS Santa Patricia und MS Santa Priscilla aus dem MPC-Flottenfonds Santa P-Schiffe mussten bereits Insolvenz anmelden. Nun wurde das Vermögen der Gesellschaft des gesamten Flottenfonds vom Amtsgericht Niebüll unter die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt (Az.: 5 IN 91/14).

Das Emissionshaus MPC Capital hatte den Dachfonds Ende 2013 aufgelegt. Investiert wurde in die sechs Containerschiffe MS Santa Paola, MS Santa Patricia, MS Santa Philippa, MS Santa Priscilla, MS Santa Regina und MS Santa Regula. Über die Schiffe MS Santa Priscilla und MS Santa Patricia wurde bereits vor einigen Monaten das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nun steht der gesamte Dachfonds nach einem Bericht von Fonds professionell online vor dem gleichen Schicksal.

„Auch wenn diese Entwicklung nicht mehr wirklich überraschend kommt, müssen die Anleger jetzt den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Bereits 2011 und 2013 wurde ein Sanierungskonzept für den Fonds aufgelegt. Am Ende jedoch ohne Erfolg.

Betroffenen Anlegern rät Cäsar-Preller daher, jetzt umgehend ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. „Besonders bitter ist, dass erfahrungsgemäß viele Anleger in Schiffsfonds investieren, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Doch dazu sind Schiffsfonds in der Regel nicht geeignet, da sie einer ganzen Reihe von Risiken bis hin zum Totalverlust ausgesetzt sind“, erklärt Cäsar-Preller. Dennoch seien seiner Erfahrung nach Schiffsfonds immer wieder als sehr sichere und renditestarke Kapitalanlage empfohlen worden. „Doch bei so einer fehlerhaften Anlageberatung, bei der unter Umständen auch noch die Wünsche des Anlegers ignoriert werden, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken“, so Cäsar-Preller.

Zudem hätten die Banken nach Rechtsprechung des BGH auch über ihre Vermittlungsprovisionen aufklären müssen. Zudem kommt auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, wenn bereits die Angaben im Verkaufsprospekt irreführend oder unrealistisch waren.

Da sich viele Anleger bereits 2004 an dem Dachfonds beteiligt haben, sollten Schadensersatzansprüche umgehend formuliert werden, da bereits Verjährung drohen könnte.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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