MPC Santa R-Schiffe: Anlegern droht Totalverlust

15.08.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (770 mal gelesen)
Das offizielle Insolvenzverfahren wurde über sechs Schiffe aus dem Dachfonds MPC Santa R-Schiffe eröffnet. Bereits im Herbst vergangenen Jahres wurden die Insolvenzanträge für alle sieben Schiffe gestellt.

Inzwischen wurde das offizielle Insolvenzverfahren über die Containerschiffe MS Santa Rafaela (5 IN 105/13), MS Santa Rebecca (5 IN 106/13), MS Santa Ricarda (5 IN 107/13), MS Santa Roberta (5 IN 108/13), MS Santa Romana (5 IN 109/13) und MS Santa Rosanna (5 IN 110/13) eröffnet. Für die Anleger des Dachfonds MPC Santa R-Schiffe spitzt sich die Lage mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter zu. Ihnen drohen massive finanzielle Verluste.

Der Flottenfonds von MPC Capital befand sich schon seit geraumer Zeit in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Auch die Sanierungskonzepte aus den Jahren 2011 und 2012 konnten daran unterm Strich wohl nichts mehr ändern.

Die Anleger sollten ihre Hoffnung nun nicht auf den Ausgang des Insolvenzverfahrens setzen. Vielmehr müssen sie befürchten, dass sie erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzahlen sollen. Noch ist es allerdings nicht zu spät, anwaltlichen Rat einzuholen. „Es besteht durchaus die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, macht Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, Hoffnung.

Denn seiner Erfahrung nach sei es bei der Vermittlung von Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds häufig zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen. „Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage dargestellt, die durchaus zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sei. Doch mit solchen Argumenten sollten nur Anleger geködert werden. Tatsächlich sind Schiffsfonds einigen Risiken ausgesetzt, so dass für die Anleger am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann. Für sicherheitsorientierte Anleger sind solche Kapitalanlagen also denkbar ungeeignet“, erklärt Cäsar-Preller. Allerdings hätten die Banken diese Risiken gerne verschwiegen und damit gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Anlageberatung verstoßen.

Die Banken haben auch ihre Beratungspflicht verletzt, wenn sie ihre Vermittlungsprovisionen nicht offen gelegt haben. Dazu sind sie nach Rechtsprechung des BGH allerdings verpflichtet.

Das Verschweigen der Provisionen oder die unzureichende Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Allerdings sollten die betroffenen Anleger schnell handeln, da bereits Verjährung drohen könnte.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de


Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de