MS Buxwind: Drohende Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche

25.07.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (248 mal gelesen)
Anleger des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind sollten handeln, bevor es zu spät ist. Möglichen Schadensersatzansprüchen droht schon ab November die Verjährung.

Der Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind wurde im November 2006 aufgelegt. Anleger konnten sich seitdem mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Die Aussichten auf stattliche Renditen haben sich jedoch nicht erfüllt. Die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 machten sich auch schnell in der Handelsschifffahrt bemerkbar. Aufgebaute Überkapazitäten sorgten für sinkende Charterraten und nach und nach gerieten etliche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft in der Insolvenz endeten. Auch der Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind stand schon kurz vor der Insolvenz, so dass ein Betriebs- und Fortführungskonzept nötig wurde. Die Handelsschifffahrt hat sich jedoch nach wie vor nicht von ihren Problemen erholt, so dass auch viele Schiffsfonds weiterhin von Schwierigkeiten bedroht sind.

Im Fall einer Insolvenz droht den Anlegern regelmäßig der Totalverlust ihres investierten Geldes. Allerdings können sie sich auch gegen die Verluste wehren und Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. „Da sich die Anleger des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind seit November 2006 beteiligen konnten, müssen sie jetzt aber handeln, wenn sie mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen wollen. Schon in wenigen Wochen droht die Verjährung der Forderungen. Die Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft“, erklärt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlage dargestellt. Dass die Realität dann ganz anders aussah, haben schon viele Anleger zu spüren bekommen. Allerdings hätten sie im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken wie die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Kanz: „Die Erfahrung zeigt, dass die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig ganz oder teilweise verschwiegen wurden. Daraus können Schadensersatzansprüche entstanden sein.“

Schadensersatzansprüche können auch entstanden sein, wenn die Bank ihre teilweise hohen Provisionen für die Vermittlung der Fondsanteile verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offengelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit erhält, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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