MS Christoph S von Weser Kapital insolvent

05.01.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (453 mal gelesen)
Erst 2011 hatte das Emissionshaus Weser Kapital, ehemals Navalis Invest, den Schiffsfonds MS Christoph S aufgelegt. Nun ist die Schiffsgesellschaft bereits insolvent. Das Amtsgericht Nordenham hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Christoph S H+H Schepers GmbH & Co. KG am 28. Dezember 2015 eröffnet (Az.: 7 IN 36/15).

Das Jahr 2015 endete für die Anleger des Schiffsfonds MS Christoph S sehr unerfreulich. Durch die Insolvenz müssen sie mit hohen finanziellen Verlusten bis zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen. „Als Weser Kapital den Schiffsfonds MS Christoph S im Jahr 2011 auflegte, hat sich die Krise der Handelsschifffahrt schon bemerkbar gemacht. Dennoch wurden den Anlegern Ausschüttungen von bis zu 8 Prozent in Aussicht gestellt. Daraus wird für die Anleger leider nichts. Stattdessen müssen sie mit finanziellen Verlusten rechnen. Damit es nicht soweit kommt, sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten ergreifen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Obwohl sich die Krise der Handelsschifffahrt bereits abzeichnete, wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen immer wieder als sichere Kapitalanlage dargestellt. „Die Risiken wurden in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Das entspricht aber nicht den Maßstäben einer ordnungsgemäßen Anlageberatung“, so Cäsar-Preller. Da die Anleger mit ihren Fondsanteilen regelmäßig unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie dadurch auch im Risiko, das zum Totalverlust der Einlage führen kann. Cäsar-Preller: „Weser Kapital legte den Schiffsfonds MS Christoph S mit einer Laufzeit bis 2023 auf. Über einen so langen Zeitraum lassen sich nur schwer Prognosen über die weltwirtschaftliche Entwicklung treffen. Da die Fondsanteile auch nur schwer handelbar sind, hätten die Anleger entsprechend aufgeklärt werden müssen. Zumal eine Geldanlage mit einem Totalverlust-Risiko nur schwerlich zur Altersvorsorge geeignet sein kann.“

Für Anleger, die gar nicht oder nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt wurden, oder die über die Rückvergütungen der vermittelnden Bank (Kick-Backs) im Unklaren gelassen wurden, bestehen nach Ansicht Cäsar-Prellers gute Aussichten, ihre Forderungen erfolgreich geltend zu machen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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