MS Conti Tansanit – Anlegern drohen nach der Insolvenz Verluste

24.01.2018, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (92 mal gelesen)
Lange konnte sich der Schiffsfonds MS Conti Tansanit nicht über Wasser halten. Erst im Jahr 2011 aufgelegt, folgte schon im Sommer 2016 der Insolvenzantrag.

Das reguläre Insolvenzverfahren über die Conti 178. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Tansanit wurde am 14. Dezember 2017 am Amtsgericht Lüneburg eröffnet (Az.: 47 IN 66/16).

Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro an dem Bulker MS Conti Tansanit beteiligen. Die Hoffnung auf üppige Renditen hatte sich allerdings schnell zerschlagen. Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen den Anleger nun stattdessen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes.

„Das Geld der Anleger muss aber noch nicht endgültig verloren sein“, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung können den Anlegern ggf. Schadensersatzansprüche entstanden sein. „Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu gehört auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Schiffsfonds gelten in der Regel als spekulative Kapitalanlagen mit einigen Risiken für die Anleger. Neben langen Laufzeiten oder der erschwerten Handelbarkeit der Anteile gehören vor allem das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die Möglichkeit des Totalverlusts zu den Risiken. Besonders nach der globalen Finanzkrise 2008 zeigte sich bei vielen Schiffsfonds, dass diese Risiken schnell Realität werden können. Aufgrund sinkender Nachfrage und sinkenden Charterraten gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oftmals in der Insolvenz endeten. In dieses Szenario wurde der Schiffsfonds MS Conti Tansanit platziert.

Diesen schwierigen Marktbedingungen konnte die Fondsgesellschaft nicht lange trotzen. Nur fünf Jahre nach der Auflage musste bereits Insolvenzantrag gestellt werden. „Die Erfahrung zeigt, dass Beteiligungen an Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen immer wieder als sichere Geldanlage dargestellt und die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt wurden. Selbst sicherheitsorientierten Anlegern wurden Beteiligungen an Schiffsfonds trotz der bestehenden Risiken empfohlen. Eine solche Falschberatung kann Schadensersatzansprüche der Anleger begründen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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