MS Daphne Schulte aus Lloyd Flottenfonds XII insolvent

11.04.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (232 mal gelesen)
Kurz vor Ostern erreichen die Anleger des Lloyd Flottenfonds XII schlechte Nachrichten. Das Fondsschiff MS Daphne Schulte ist insolvent. Das Amtsgericht Niebüll hat am 5. April 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Daphne Schulte eröffnet (Az.: 5 IN 19/17).

Die Lloyds Fonds AG platzierte den Lloyd Flottenfonds XII als 100. Fonds ihrer Unternehmensgeschichte. Glück hat das Jubiläum den Anlegern nicht gebracht. Denn als der Schiffsfonds im September 2008 aufgelegt wurde standen die Zeichen in der Handelsschifffahrt als Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise bereits auf Abschwung. Am Ende half auch eine fünfjährige Festcharter für die drei Fondsschiffe MS Dora Schulte, MS Diana Schulte und MS Daphne Schulte nicht, um dieser Entwicklung zu trotzen. Für die Anleger, die sich mit mindestens 15.000 Euro am Lloyd Flottenfonds XII beteiligen konnten, kündigen sich nach der Insolvenz harte Zeiten an. Die prognostizierten Renditen wird der Fonds wohl deutlich verfehlen.

Noch im Oktober 2008, also etwa einem Monat nach Auflage des Fonds, berichtete „Fonds professionell“ online, dass der prognostizierte Mittelrückfluss inklusive Veräußerungserlös bei rund 222 Prozent liegt. „Das war wohl auch schon damals angesichts des schwierigen Marktumfelds eine viel zu optimistische Prognose. In Folge der Finanzkrise sind die Charterraten in den Keller gegangen und haben sich bis heute nicht erholt. Das hat schon zu hunderten Insolvenzen bei Schiffsfonds und enormen Verlusten für die Anleger geführt. Um die Verluste abzuwehren, bleibt in der Regel nur die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Chancen für die Anleger Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, stehen häufig gut. Denn in den Anlageberatungsgesprächen wurden ihnen Beteiligungen an Schiffsfonds vielfach als sichere und renditestarke Geldanlagen angepriesen. „Schiffsfonds sind aber spekulative Geldanlagen, die grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet sind. Daher hätten die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen“, so Fachanwalt Cäsar-Preller. Zu diesen aufklärungspflichtigen Risiken gehören beispielsweise das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und das Totalverlust-Risiko. „Unserer Erfahrung nach wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur völlig unzureichend dargestellt. Dann können Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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