MS Deutschland: Insolvenzverfahren statt Kreuzfahrt

06.01.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (593 mal gelesen)
Das neue Jahr begann für die Anleihe-Gläubiger der MS Deutschland denkbar unerfreulich. Am 1. Januar eröffnete das Amtsgericht Eutin das Insolvenzverfahren über die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH und die Reederei Peter Deilmann GmbH.

Das neue Jahr begann für die Anleihe-Gläubiger der MS Deutschland denkbar unerfreulich. Am 1. Januar eröffnete das Amtsgericht Eutin das Insolvenzverfahren über die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH und die Reederei Peter Deilmann GmbH.

Die Verbindlichkeiten für die MS Deutschland sollen bei rund 60 Millionen Euro, für die Reederei Peter Deilmann bei ca. zwei Millionen Euro liegen. Die Gläubiger, dazu zählen auch die Zeichner der MS Deutschland-Anleihe, müssen nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anmelden. Mit welcher Insolvenzquote die Gläubiger rechnen können, ist derzeit noch ungewiss. „Das wird auch davon abhängen, welcher Erlös beim Verkauf der MS Deutschland erzielt werden kann“, sagt Joachim Cäsar-Preller. Medienberichte, nach denen das „Traumschiff“ bereits verkauft sei, dementierte der Insolvenzverwalter Reinhold Schmid-Sperber. Richtig sei lediglich, dass es eine Vereinbarung über den Erwerb der MS Deutschland mit einem Investor gebe. Allerdings sei noch nichts unterschriftsreif und es müssten noch eine Menge Details geklärt werden.

Für die Anleihe-Gläubiger der MS Deutschland beginnt das neue Jahr wenig verheißungsvoll. Sie werden sich voraussichtlich auf finanzielle Verluste einstellen müssen. „Allerdings sollten sie nicht nur auf das Insolvenzverfahren und eine möglichst hohe Quote hoffen, sondern auch parallel ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Das sind zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe“, so Cäsar-Preller.

Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sieht der erfahrene Rechtsanwalt vor allem zwei Ansatzpunkte: Eine fehlerhafte Anlageberatung und / oder Prospektfehler. Cäsar-Preller: „Im Zuge der Anlageberatung hätten die Anleger über die Risiken ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Besonderes Augenmerk sollte aber den Prospektangaben gelten. Denn wie zwei Gutachten belegen, war die Anleihe offenbar nicht mit der MS Deutschland besichert. Falsche oder unvollständige Prospektangaben begründen ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz.“

Mehr Klarheit wird vermutlich die Gläubigerversammlung am 20. Februar im Amtsgericht Eutin bringen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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