MS Deutschland: Keine Sanierung in Eigenregie

05.11.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (630 mal gelesen)
Die Insolvenz in Eigenverwaltung der Betreibergesellschaft der MS Deutschland ist vom Tisch. Stattdessen wird es ein Regelinsolvenzverfahren geben. Sanierer Frank Wolfram Günther, der in Geschäftsangelegenheiten als Interimschef auf der Brücke des Traumschiffs steht, hat den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen. Ein vorläufiges Insolvenzverfahren sei transparenter für die Betroffenen und notwendige Entscheidungen könnten schneller getroffen werden.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung der Betreibergesellschaft der MS Deutschland ist vom Tisch. Stattdessen wird es ein Regelinsolvenzverfahren geben. Sanierer Frank Wolfram Günther, der in Geschäftsangelegenheiten als Interimschef auf der Brücke des Traumschiffs steht, hat den Antrag auf Eigenverwaltung zurückgezogen. Ein vorläufiges Insolvenzverfahren sei transparenter für die Betroffenen und notwendige Entscheidungen könnten schneller getroffen werden.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller (Wiesbaden), der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits geschädigte Anleger in Schadensersatzverfahren vertritt, kann diesem Schritt nur positive Seiten abgewinnen: "Die Anleger haben das Vertrauen in die Führung der MS Deutschland verloren. Eine Insolvenzverwaltung unter Leitung eines darin erfahrenen Anwaltes und unabhängigen Sanierungsexperten ist allemal besser als der verzweifelte Versuch, die Kastanien noch selbst aus dem Feuer holen zu wollen!" Die Sanierungsziele bleiben davon ohnehin unberührt: Ziel ist es noch immer, den Betrieb der MS Deutschland fortzuführen und das Unternehmen wieder in die Zahlungsfähigkeit zu führen.

Cäsar-Preller rät Anlagern allerdings, nicht nur auf das Prinzip Hoffnung zu setzen, sondern proaktiv die Wahrung der persönlichen Interessen mit Unterstützung eines Fachanwaltes für Bank und Kapitalmarktrecht in die Hände zu nehmen. Cäsar-Preller: "Kern der Sanierung ist wohl ein Forderungsverzicht der Anleger. Daher sollten auch andere rechtliche Schritte geprüft werden.“ In Betracht zieht der Fachanwalt z.B. Schadensersatzansprüche, die aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern entstanden sein könnten.

Die Mittelstandsanleihe MS Deutschland (ISIN: DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V) wurde 2012 mit einer Laufzeit bis 2017 und einem Zinssatz von 6,875 Prozent begeben. Rund 50 Millionen Euro haben die Anleger in die Anleihe investiert. Sie müssen nun finanzielle Verluste befürchten.

Nähere Details werden sie vermutlich bei der Gläubigerversammlung am 12. November erfahren.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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