MS Merkur Bay aus dem Hansa Treuhand HT Flottenfonds III verkauft

30.04.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (568 mal gelesen)
Wirtschaftliche Schwierigkeiten beim Hansa Treuhand HT Flottenfonds III gibt es schon länger. Daher musste nun offenbar das Containerschiffs MS Merkur Bay verkauft werden.

Darüber hinaus sei auch eine Einigung mit der finanzierenden Bank gelungen, berichtet das „fondstelegramm“.

Dadurch sei eine drohende Insolvenz der Gesellschaft abgewendet worden, heißt es weiter. „Ob der Hansa Treuhand Flottenfonds III nun dauerhaft wieder in ruhigere Fahrwasser gelangt, ist dennoch ungewiss“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn wirtschaftliche Schwierigkeiten sind bei dem Dachfonds nicht neu.

Der 2004 aufgelegte Hansa Treuhand HT Flottenfonds III investierte als Dachfonds in die Containerschiffe MS Merkur Bay und MS HS Beethoven sowie in den Tanker MT HS Tosca. Allerdings bekam der Fonds auch die Krise der Schifffahrt zu spüren und geriet in Schwierigkeiten. Ein Sanierungskonzept wurde nötig und die Anleger sollten 2013 bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzahlen. Schon im Jahr zuvor wurde ein Betriebsfortführungsgesetz umgesetzt. Nun wurde ein Schiff aus dem Dachfonds verkauft.

„Die Situation in der Handelsschifffahrt ist nach wie vor schwierig und die Entwicklung des Hansa Treuhand Flottenfonds III war in den letzten Jahren wenig erfreulich. Beunruhigte Anleger müssen aber nicht tatenlos abwarten, sondern können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen“, so Cäsar-Preller.

Durch eine fehlerhafte Anlageberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Da sie mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, kann für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen. Cäsar-Preller: „Es zeigt sich immer wieder, dass die Anleger über diese Risiken nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Selbst an Anleger, die eine sichere Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge suchten, wurden Schiffsfonds vermittelt. Bei so einer Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.“

Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sei, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. „Der BGH hat eindeutig und verbraucherfreundlich entschieden, dass diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

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