MS Santa Giulietta: Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

17.12.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1175 mal gelesen)
Böses Erwachen für die Anleger des MPC Schiffsfonds MS Santa Giulietta. Die Kommanditgesellschaft MS Santa Giulietta Offen Reederei GmbH & Co. fordert die bereits geleisteten Ausschüttungen wieder zurück. „Das müssen sich die Anleger nicht gefallen lassen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, der bereits einen Mandanten in dieser Angelegenheit vertritt.

Bei der Rückforderung der geleisteten Ausschüttungen berufe sich die Gesellschaft darauf, dass diese laut Gesellschaftsvertrag nur als Darlehen an die Anleger ausgezahlt wurden und daher zurückgefordert werden könnten. Diese Darlehen wurden durch die Fondsgesellschaft gekündigt. „Ganz so einfach geht das nicht“, so Cäsar-Preller und verweist auf die Urteile des BGH zur Rückzahlung von Ausschüttungen vom 12. März 2013 (Az. II ZR 73/11 und II ZR 74/11). In diesen Fällen, die vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurden, ging es zwar um zwei Dr. Peters-Schiffsfonds, Fachanwalt Cäsar-Preller hält die BGH-Rechtsprechung aber durchaus für übertragbar: „Die Karlsruher Richter hatten im März entschieden, dass die Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen nicht rechtmäßig war. Diese können nur dann zurückgefordert werden, wenn dies eindeutig im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.“

Insofern gelte es beim Schiffsfonds MS Santa Giulietta zu prüfen, wie der Gesellschaftsvertrag ausgestaltet ist. „Es muss ersichtlich sein, dass die gewinnunabhängigen Ausschüttungen nur als Darlehen gezahlt wurden“, so Cäsar-Preller.

Viele Schiffsfonds befinden sich seit dem Beginn der Schifffahrtkrise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Um diesen zu begegnen, fordern die Fondsgesellschaften ggfs. bereits geleistete Ausschüttungen wieder zurück, um den Fonds wieder aus der wirtschaftlichen Schieflage zu bringen. „Anleger sollten sich allerdings nicht so leicht einschüchtern lassen, da diese Rückforderungen nicht rechtmäßig sein müssen“, so Cäsar-Preller. Bei einem enttäuschenden Verlauf der Kapitalanlage empfiehlt er den Anlegern, ihrerseits mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen, die sich aus verschiedenen Ansatzpunkten ergeben können.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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