MS Vega Nikolas: AG Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

21.05.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (601 mal gelesen)
Sieben Jahre nachdem die Vega Reederei den Schiffsfonds MS Vega Nikolas emittiert hat, steht er auch schon wieder vor dem Aus. Am Amtsgericht Bremen wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 526 IN 5/15).

„Im Insolvenzfall müssen die Anleger den Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals befürchten“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Allerdings seien die Anleger nicht schutzlos gestellt, sondern könnten auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Denn häufig sei die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß verlaufen.

Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch die Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Zudem sollte die Anlage zum Risikoprofil des Anlegers passen. „Wie die Praxis zeigt, war das aber oft genug nicht der Fall. Schiffsfonds wurden als renditestarke und sichere Kapitalanlagen beworben. Die Realität sieht aber ganz anders aus. Das mussten schon etliche Anleger bei den zahlreichen Schiffsfonds-Insolvenzen erleben“, so Cäsar-Preller. Denn Schiffsfonds sind zahlreichen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen etwa die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit und insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger. „Dennoch wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten. So eine Falschberatung begründet den Anspruch auf Schadensersatz“, erklärt Cäsar-Preller.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Laut der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger einen Einblick in das Provisionsinteresse der Banken bekommt. Bei Kenntnis der Rückvergütungen hätte er sich dann möglicherweise gegen eine Beteiligung entschieden. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de