MS Vega Venus: AG Bremen eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahrenfah

07.07.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (472 mal gelesen)
Ein weiterer Schiffsfonds der Vega-Reederei ist zahlungsunfähig. Über die Gesellschaft der MS Vega Venus wurde am Amtsgericht Bremen am 26. Juni das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az: 526 IN 10/15).

Damit reiht sich die MS Vega Venus in eine lange Liste von Schiffsfonds-Insolvenzen ein. Seit der Finanzkrise 2008 sind etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Gründe dafür waren zumeist aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten „Die Anleger müssen in diesen Fällen immer hohe finanzielle Verluste befürchten“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Er empfiehlt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen.

Die Chancen auf Schadensersatz stehen gerade für Schiffsfonds-Anleger in vielen Fällen gut. „Das liegt daran, dass die Anlageberatung häufig fehlerhaft war“, so Cäsar-Preller. Denn Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen angepriesen. Die Risiken wurden dabei häufig nur unzureichend oder gar nicht erwähnt. „Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört aber auch eine umfassende Risikoaufklärung. Denn die Anleger werden in der Regel zu Miteigentümern also zu Unternehmern. Als solche tragen sie auch die Risiken, die im Totalverlust der Einlage enden können“, erklärt Cäsar-Preller. Trotz des Totalverlust-Risikos seien Beteiligungen an Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsbewusste Anleger, die nur in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt worden. „Wurden die Anleger falsch beraten und die Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Außerdem dürfen die Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen, die sie für die Vermittlung erhalten, nicht verschweigen. Diese sog. Kick-Backs müssen offen gelegt werden, damit der Anleger auch das Provisionsinteresse der Banken erkennen kann. Cäsar-Preller: „Und das kann erheblich von den Anlagezielen des Kunden abweichen.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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